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Geburt

Sie erwarten ein Baby? Informieren Sie sich über den Mutterschutz während der Schwangerschaft, lesen Sie alles rund ums Erziehungsgeld während der Elternzeit und verschaffen Sie sich einen Überblick über sonstige finanzielle Hilfen.

Die Vaterschaft bei einem nicht ehelich geborenen Kind können Sie schon vor der Geburt des Kindes anerkennen lassen.

Kontakt

Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Kurfürsten-Anlage 38 - 40
post@rhein-neckar-kreis.de
Behördennummer: 115 (ohne Vorwahl)

Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do, Fr 07:30-12:00 Uhr
Mi 07:30-17:00 Uhr
Vorherige Terminvereinbarung erforderlich!

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