Kommunale Behindertenbeauftragte
Die Beauftragte für Menschen mit Behinderung im Rhein-Neckar-Kreis hat folgende Aufgaben:
- Anlaufstelle und Informationsstelle für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige sowie Vertretung gegenüber der Verwaltung als unabhängige Vertrauensperson (Ombudsstelle)
- Hilfestellung im System der sozialen Leistungen und Verweis an die zuständigen Stellen
- Kontaktaufbau mit Betroffenenverbänden
- Erfassung von Bedarfen, Erwartungen und Interessen von Menschen mit Behinderungen und Sammlung von Informationen über behindertenrelevante Fragestellungen
- Öffentlichkeitsarbeit für die Belange von Menschen mit Behinderung und Sensibilisierung der Öffentlichkeit und Politik zum Thema Inklusion
- Beratung und Unterstützung der Umsetzung der Vorgaben aus dem Landesbehindertengleichstellungsgesetz (L-BGG)
- Erstellung und Umsetzung von Konzepten für die konsequente Erfüllung der Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention
- Koordination und Betreuung des Inklusionsbeirats des Rhein-Neckar-Kreises
Die Stelle wird mit Sach- und Personalkosten unterstützt durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration aus Landesmitteln, die der Landtag von Baden-Württemberg beschlossen hat.