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Kommunale Behindertenbeauftragte

Die Beauftragte für Menschen mit Behinderung im Rhein-Neckar-Kreis hat folgende Aufgaben:

  • Anlaufstelle und Informationsstelle für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige sowie Vertretung gegenüber der Verwaltung als unabhängige Vertrauensperson (Ombudsstelle)
  • Hilfestellung im System der sozialen Leistungen und Verweis an die zuständigen Stellen
  • Kontaktaufbau mit  Betroffenenverbänden
  • Erfassung von Bedarfen, Erwartungen und Interessen von Menschen mit Behinderungen und Sammlung von Informationen über behindertenrelevante Fragestellungen
  • Öffentlichkeitsarbeit für die Belange von Menschen mit Behinderung und Sensibilisierung der Öffentlichkeit und Politik zum Thema Inklusion
  • Beratung und Unterstützung der Umsetzung der Vorgaben aus dem Landesbehindertengleichstellungsgesetz (L-BGG)
  • Erstellung und Umsetzung von Konzepten für die konsequente Erfüllung der Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention
  • Koordination und Betreuung des Inklusionsbeirats des Rhein-Neckar-Kreises

Die Stelle wird mit Sach- und Personalkosten unterstützt durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration aus Landesmitteln, die der Landtag von Baden-Württemberg beschlossen hat.

Weitere Informationen: