Start Service Kfz-Wesen Zulassung

Fahrzeug-Zulassung

Hier finden Sie alle Infos rund um die Kfz-Zulassung im Rhein-Neckar-Kreis. Bitte beachten Sie, dass für den Besuch unserer drei Zulassungsbehörden in Sinsheim, Weinheim und Wiesloch eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich ist.

Kfz an-, um- oder abmelden

Kfz-Kennzeichen (Saison-, Oldtimer-Kennzeichen etc. )

Der Zulassungsbezirk Heidelberg / Rhein-Neckar-Kreis trägt das Kfz-Kennzeichen HD. Sie können übrigens bei einem Umzug innerhalb von Deutschland Ihr Kennzeichen behalten, wenn Ihr Fahrzeug zugelassen ist und Sie dies bei der Ummeldung beantragen. Die Übernahme des Kennzeichens auch bei einem Halterwechsel möglich, sofern das Fahrzeug nicht außer Betrieb gesetzt wurde.

Hier finden Sie Informationen rund um das Kfz-Kennzeichen:

Kfz-Papiere (Änderung / Ersatz)

Kfz-Steuer

Um ein Fahrzeug zulassen zu können, müssen Sie bei der Zulassungsstelle ein SEPA-Lastschriftmandat (früher: Einzugsermächtigung) für die Kraftfahrzeugsteuer vorlegen.

Für jedes Fahrzeug wird ein gesondertes Mandat benötigt, das mit der Ab- oder Ummeldung des Kraftfahrzeugs automatisch erlischt.

Das Zollamt wird die Kraftfahrzeugsteuer bei Fälligkeit von Ihrem Konto abbuchen.

Bundesweit sind die Hauptzollämter für die Festsetzung und Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer zuständig und damit auch Ansprechpartner, wenn es um Ihren konkreten Steuerfall geht.

Weitere Informationen:

Formulare

Terminvereinbarung

Für Ihren Besuch bei der Zulassungsbehörde ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Ihren Termin können Sie hier direkt online buchen:

Wenn Sie Ihren gebuchten Termin nicht wahrnehmen können, müssen Sie diesen absagen. Nutzen Sie dafür einfach den Link in Ihrer Bestätigungs-E-Mail.