Start Service Kfz-Wesen Zulassung Einfuhr Gebrauchtfahrzeug

Einfuhr eines Gebrauchtfahrzeuges

Wenn Sie ein aus dem Ausland eingeführtes Gebrauchtfahrzeug zulassen möchten, benötigen Sie die nachfolgend aufgeführten Unterlagen.

Bitte beachten Sie, dass - je nach Einzelfall - noch weitere Dokumente erforderlich sein können. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Zulassungsbehörde.

Erforderliche Unterlagen:

  • Ausländische Fahrzeugpapiere
  • Ausländische amtliche Kennzeichenschilder oder Abmeldevermerk/-bescheinigung, sofern diese vorhanden sind
  • EG-Übereinstimmungserklärung - COC-Papier bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II. Falls diese Unterlagen nicht vorhanden sind, benötigen Sie ein Gutachten gem. § 21 StVZO
  • Nachweis über den Tag der Erstzulassung (z. B. bei Fahrzeugen aus USA)
  • Kaufvertrag und/oder Originalrechnung
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung, falls das Fahrzeug aus einem "Nicht-EG-Land" eingeführt wird
  • Mitteilung über Umsatzsteuerzwecke, wenn das Fahrzeug nicht älter als 6 Monate ist oder weniger als 6.000 km hat
  • Elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer)
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung / ggf. Sicherheitsprüfung
  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Adresse und Namen
  • Evtl. Vollmacht
    Ausweis des Vollmachtgebers (Original oder Kopie) und Ausweis des Bevollmächtigten
  • bei Firmen: aktuelle Gewerbeanmeldung/Gewerbebestätigung und aktueller Handelsregisterauszug (beides nicht älter als 2 Jahre)
  • bei Vereinen: aktueller Vereinsregisterauszug (nicht älter als 2 Jahre)
  • Ausweise und Vollmachten je nach festgelegten Vertretungsregelungen
  • SEPA-Lastschriftmandat für Kfz-Steuer
  • Hinweis: Im Einzelfall muss das Fahrzeug zur Identifikation bei der Zulassungsbehörde vorgeführt werden.

(bei Abweichungen der aufgeführten Unterlagen bitten wir, die Zulassungsstelle vorab zu kontaktieren)

Gebühr:

  • Gebühr: 30,60 € bis 45,90 € *
  • Wunschkennzeichen: 10,20 €
  • Vorabreservierung: 2,60 €
  • Zusätzlich: Kennzeichenschilder

* in Einzelfällen können weitere Gebühren anfallen - beispielsweise im Zusammenhang mit der Sicherungsübereignung (Rücksendung/Verwahrung Fz-Brief), Änderung/Ersatz-Fz-Papiere etc.