Ingenieurvermessungen

Zu den Ingenieurvermessungen zählen alle Vermessungen außerhalb des amtlichen Vermessungswesens. Hierzu gehören folgende Dienstleistungen:

  • Lagepläne für Bauanträge nach §§ 4 u. 5 LBOVVO
  • Bauabsteckungen (Schnurgerüst)
  • Topografische Aufnahmen nach Lage und Höhe
  • Ingenieurvermessungen für den Hoch- und Tiefbau

Antrag auf Ingenieurvermessung

Ingenieurvermessungen können per Post, Faxmitteilung (07261-9466-5170) oder E-Mail (vermessungsamt@rhein-neckar-kreis.de) beim Vermessungsamt beantragt werden. Selbstverständlich kann die Antragstellung nach Terminabsprache auch persönlich beim Vermessungsamt erfolgen.

Anträge auf Ingenieurvermessungen müssen folgende Punkte beinhalten:

  • Antragsteller
  • Art der gewünschten Ingenieurvermessung
  • Betroffene Flurstücke
    Name der Gemarkung
    Flurstücksnummer(n) oder Lagebezeichnung (Straße u. Hausnr.)
  • Ansprechpartner für Rückfragen, Terminabsprache (Telefonnr.,  ggf. E-Mail Adresse)