Zu den Ingenieurvermessungen zählen alle Vermessungen außerhalb des amtlichen Vermessungswesens. Hierzu gehören folgende Dienstleistungen:
Lagepläne für Bauanträge nach §§ 4 u. 5 LBOVVO
Bauabsteckungen (Schnurgerüst)
Topografische Aufnahmen nach Lage und Höhe
Ingenieurvermessungen für den Hoch- und Tiefbau
Antrag auf Ingenieurvermessung
Ingenieurvermessungen können per Post, Faxmitteilung (07261-9466-5170) oder E-Mail (vermessungsamt@rhein-neckar-kreis.de) beim Vermessungsamt beantragt werden. Selbstverständlich kann die Antragstellung nach Terminabsprache auch persönlich beim Vermessungsamt erfolgen.
Anträge auf Ingenieurvermessungen müssen folgende Punkte beinhalten:
Antragsteller
Art der gewünschten Ingenieurvermessung
Betroffene Flurstücke Name der Gemarkung Flurstücksnummer(n) oder Lagebezeichnung (Straße u. Hausnr.)
Ansprechpartner für Rückfragen, Terminabsprache (Telefonnr., ggf. E-Mail Adresse)
RNKarlo
Hallo, ich bin RNKarlo, der Kreislöwe – das Wappentier des Rhein-Neckar-Kreises. Ich versuche Ihnen zu helfen, sich im Behördendschungel zurecht zu finden. Ich weiß noch nicht alles, aber ich lerne ständig dazu.
Wenn Sie eine Frage zu den Dienstleistungen des Landratsamts haben, dann geben Sie diese bitte unten ein.
Bitte beachten Sie dabei die Datenschutzhinweise ( www.rhein-neckar-kreis.de/datenschutz) und nennen mir keine persönlichen Daten wie Name, Adresse etc.
Wie kann ich helfen?
Hallo, ich bin RNKarlo, der Kreislöwe – das Wappentier des Rhein-Neckar-Kreises. Ich versuche Ihnen zu helfen, sich im Behördendschungel zurecht zu finden. Ich weiß noch nicht alles, aber ich lerne ständig dazu.
Wenn Sie eine Frage zu den Dienstleistungen des Landratsamts haben, dann geben Sie diese bitte unten ein.
Bitte beachten Sie dabei die Datenschutzhinweise ( www.rhein-neckar-kreis.de/datenschutz) und nennen mir keine persönlichen Daten wie Name, Adresse etc.