Vermessungsamt

Das Vermessungsamt ist zuständig für die Führung des Liegenschaftskatasters, die Übermittlung von Geobasisinformationen des Liegenschaftskatasters (Fertigung von Auszügen etc.), den Nachweis der Landesgrenze sowie die Bearbeitung von Liegenschaftsvermessungen im Rahmen des § 8 Abs. 1 Nr. 2 Vermessungsgesetz.

Als weitere Leistungen führt das Vermessungsamt Bodenordnungsmaßnahmen nach dem Baugesetzbuch sowie Ingenieurvermessungen durch und erstellt vermessungstechnische Gutachten.

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