Verlust oder Diebstahl Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)

Bei Verlust oder Diebstahl Ihrer Zulassungsdokumente müssen Sie bei Ihrer Zulassungsbehörde Ersatz beantragen.

Wichtig! Bei Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil II kann diese Ihnen erst nach Abschluss des Aufbietungsverfahrens beim Kraftfahrtbundesamt ausgehändigt werden.

Je nach Einzelfall können außer den unten aufgeführten noch weitere Nachweise und Erklärungen erforderlich sein.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Adresse und Namen 
  • bei Firmen: aktuelle Gewerbeanmeldung/Gewerbebestätigung und aktueller Handelsregisterauszug (beides nicht älter als 2 Jahre)
  • bei Vereinen: aktueller Vereinsregisterauszug (nicht älter als 2 Jahre)
  • Ausweise und Vollmachten je nach festgelegten Vertretungsregelungen
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Bei Verlust: Abgabe einer Versicherung an Eides statt gem. § 5 StVG, § 46 FZV i.V.m. § 27 LVWVfG bei der Zulassungsstelle
  • Bei Diebstahl: Diebstahlsanzeige der Polizei
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung

(bei Abweichungen der aufgeführten Unterlagen bitten wir, die Zulassungsstelle vorab zu kontaktieren)

Gebühr

14,50 € bis  59,00 €

Kontakt

Kfz-Zulassungsbehörde Sinsheim
Muthstraße 4
74889 Sinsheim
Telefon 06221 522 4106
Fax 06221 522-5520
Kfz-Zulassungsbehörde Weinheim
Röntgenstraße 2
69469 Weinheim
Telefon 06221 522 4106
Fax 06221 522-6033
Kfz-Zulassungsbehörde Wiesloch
Adelsförsterpfad 7
69168 Wiesloch
Telefon 06221 522 4106
Fax 06221 522-4134

Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do, Fr 07:30-12:00 Uhr
Mi 07:30-17:00 Uhr
Vorherige Terminvereinbarung erforderlich!