Beratung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung
Der Schutz des Kindeswohls ist die gemeinsame Aufgabe aller Professionen, die mit Kindern und Jugendlichen beruflich in Kontakt stehen.
Fachkräfte aus unterschiedlichsten Bereichen, z.B. dem Gesundheitswesen, den Kindertagesstätten, der Schule, der Freizeitbetreuung, dem Ordnungswesen usw. haben nach dem Bundeskinderschutzgesetz Verantwortung für das gesunde Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen in unserer Gesellschaft.
Durch komplexe Erziehungsanforderung und Überforderungssituationen der Eltern kann unter Umständen das Kindeswohl gefährdet sein. Dann ist es wichtig, besonnen zu reagieren.
Ein Gespräch mit den Eltern und die gemeinsame Suche nach einer geeigneten Hilfe können schon entlastend sein. Wenn sich die Gefährdung mit eigenen Mitteln nicht abwenden lässt, kann es notwendig werden, das Jugendamt zu informieren, damit dieses dann geeignete Maßnahmen einleiten kann.
Gemäß § 4 Bundeskinderschutzgesetz hilft die insoweit erfahrene Fachkraft, die Gefährdung des Kindes einzuschätzen und ein Schutzkonzept zu entwickeln. Sie trägt dazu bei, die Handlungssicherheit der anfragenden Person im Interesse der Kinder und Jugendlichen zu erhöhen. Die Beratung kann im Rahmen eines persönlichen oder telefonischen Kontaktes erfolgen.
Die Entscheidung über die weitere Vorgehensweise bleibt im Rahmen der anonymen Beratung in der Verantwortung der anfragenden Person.
Alle Personen, die beruflich mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt stehen, haben bei der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung Anspruch auf Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft. Die Beratung erfolgt durch Fachpersonal aus verschiedenen Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe. Die Kontaktdaten sind im angefügten Flyer aufgeführt.