Waffen- und Jagdrecht
Hier finden Sie Formulare und Merkblätter zum Waffen- und Jagdrecht, sowie zu sprengstoffrechtlichen Erlaubnissen.
Hinweis: Die Waffenbehörde des Rhein-Neckar-Kreises ist nicht für alle Kreisgemeinden zuständig. Die Großen Kreisstädte nehmen diese Aufgaben für sich und ihre in Verwaltungsgemeinschaft betreuten Gemeinden selbst wahr. Diese sind: Hockenheim (mit Altlußheim, Neulußheim und Reilingen), Leimen, Schwetzingen, Sinsheim (mit Angelbachtal und Zuzenhausen), Weinheim und Wiesloch (mit Dielheim).
Wenn Sie in einer dieser Gemeinden wohnen, wenden Sie sich bitte direkt an das Rathaus Ihrer Großen Kreisstadt.