Dekarbonisierung: Unterstützung für den industriellen Mittelstand

Industrieller Schornstein mit Rostspuren, aus dem kein Rauch entsteigt, vor blauem Himmel.
Damit weniger rauskommt: Die neue Richtlinie richtet sich insbesondere an den industriellen Mittelstand. Bild: Pixabay

Bewerbungsfrist für den ersten Förderaufruf: 30. November 2024.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat eine neue Förderrichtlinie veröffentlicht: Die „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)“ soll besonders den industriellen Mittelstand bei der Dekarbonisierung unterstützen.

Bewerben können sich Unternehmen mit Standort in Deutschland, deren Vorhaben auch vor Ort umgesetzt werden und dessen THG-Emissionen dadurch um mindestens 40 Prozent im Vergleich zur Ausgangslage oder vergleichbaren Anlagen reduziert werden soll.

Das Programm unterteilt sich in 2 Hauptmodule:

Modul 1: „Dekarbonisierung der Industrie“, mit den drei Teilmodulen:

  • Investitionsvorhaben (AGVO): Förderung bis zu 30 Millionen Euro, Förderquote: max. 40%
  • Investitionsvorhaben (TCTF): Förderung bis zu 200 Millionen Euro, Förderquote: Elektrifizierung: max. 30%, Wasserstoff (basiert): max. 60%
  • Forschungsvorhaben (AGVO): Förderung bis zu 35 Millionen Euro, Förderquote: 25% experimentelle Entwicklung, industrielle Forschung & Durchführbarkeitsstudien: 50%

Modul 2: „Anwendung und Umsetzung von CCU und CCS“ – Förderquote: Unternehmen 30 %, Forschung: 25-50 %

  • Investitionsvorhaben (AGVO): Förderung bis zu 30 Millionen Euro, Förderquote: max. 30%
  • Innovationsvorhaben (anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung, AGVO): Förderung bis zu 35 Millionen Euro, Förderquote: 25% experimentelle Entwicklung, industrielle Forschung & Durchführbarkeitsstudien: 50%

Die Bewerbungsfrist für den ersten Förderaufruf endet am 30. November 2024.

Weitere Informationen

Kontakt

Dr. Anja Brandt
Stabstelle Wirtschaftsförderung
06221 522-2497
a.brandt@rhein-neckar-kreis.de

(Erstellt am 12. September 2024)