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Zusätzliche Auflagen für mobilen Geflügelhandel werden verlängert

In Baden-Württemberg gibt es seit Beginn des Jahres 2023 zahlreiche bestätigte Nachweise der Geflügelpest. Ein besonderes Verbreitungsrisiko geht von der Abgabe von Lebendgeflügel durch den mobilen Geflügelhandel aus, da diese Tiere aus unterschiedlichen Betrieben stammen und großflächig über weite Strecken in eine Vielzahl von Betrieben verteilt werden.

Aus diesen Sachverhalt heraus wurden für die Händler bei der Abgabe von Vögeln innerhalb Baden-Württembergs, zunächst bis zum 1. Mai 2023 befristet, zusätzliche Untersuchungs-, Melde- und Dokumentationspflichten verfügt.

„Diese Maßnahme zur Minimierung des Verbreitungsrisikos sowie zur Verbesserung der amtlichen Kontrollen der Vorortverkäufe haben sich bewährt, ohne den Handel komplett untersagen zu müssen, und werden nun bis einschließlich 1. Juni 2025 verlängert“ so Peter Hauk Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz am 02. Mai 2023.

Um alle Geflügelhaltungen vor Infektionen zu schützen werden alle Geflügelhalter dringend aufgefordert, die gesetzlich vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten und insbesondere auf kontrollierten Zukauf von gesunden Tieren aus unverdächtiger Herkunft zu achten.

Allgemeine Informationen zur Geflügelpest können hier abgerufen werden:

Zusätzliche aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Baden-Württemberg sind auf der Seite des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg verfügbar:

Für Fragen steht das Veterinäramt im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis zur Verfügung: Tel. 06221-522-4265, veterinaeramt@rhein-neckar-kreis.de.

(Stand der Information: 08.05.2023)