FAQs zur Landtagswahl 2021

FAQs Landtagswahl 2021

Hier finden Sie häufig gestellte Fragen und Antworten zur Landtagswahl 2021.

Wann wird gewählt?

Die Wahl zum 17. Landtag findet am 14. März 2021 statt. Am Wahlsonntag sind die Wahllokale grundsätzlich von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet.

Was wird gewählt?

Bei der Landtagswahl werden die mindestens 120 Abgeordneten des baden-württembergischen Landtags gewählt.

Wer darf wählen?

Wahlberechtigte sind Deutsche i.S.d. Art. 116 GG, die am Wahltag

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens drei Monaten den Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg haben oder sich
  • seit mindestens drei Monaten sonst gewöhnlich in Baden-Württemberg aufhalten (ohne eine Wohnung inne zu haben),
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
  • im Wählerverzeichnis Ihres Wohnortes eingetragen sind

Wie wird gewählt?

Gewählt wird in Baden-Württemberg in insgesamt 70 Wahlkreisen nach Wahlvorschlägen von Parteien oder von Wahlberechtigten für Einzelbewerber. Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme und wählt damit eine Kandidatin oder einen Kandidaten in ihrem Wahlkreis.

Das Wahlsystem ist eine Verbindung von Verhältniswahl und Persönlichkeitswahl: Das Sitzverhältnis der Parteien im Landtag richtet sich nach dem Stimmenverhältnis der Parteien im Land (Verhältniswahl). Die Zuteilung dieser Mandate an die einzelnen Bewerberinnen und Bewerber richtet sich nach den Stimmen, die diese in ihrem jeweiligen Wahlkreis erzielt haben (Persönlichkeitswahl).

Wo wird gewählt?

Die Wahl findet in den landesweit eingerichteten Wahllokalen innerhalb der 70 eingeteilten Wahlkreise des Landes Baden-Württemberg statt. Eine Briefwahl ist durch Beantragung bei der Gemeinde ebenfalls möglich.

Welche Aufgaben übernimmt das Landratsamt bei der Wahl?

Das Landratsamt ist zuständig für die vier im Rhein-Neckar-Kreis liegenden Wahlkreise Nr. 37 Wiesloch, Nr. 39 Weinheim, Nr. 40 Schwetzingen und Nr. 41 Sinsheim.

Nach Schließung der Wahllokale, ermitteln die Gemeinden das Abstimmungsergebnis in ihrer Kommune. Das jeweilige Ergebnis wird an den Kreiswahlleiter Stefan Dallinger im Landratsamt übermittelt. Dort werden die Ergebnisse zum Gesamtergebnis des betreffenden Wahlkreises addiert. Mit diesem vorläufigen Ergebnis steht fest, welche Kandidatin oder welcher Kandidat den Wahlkreis als direkt gewählte Abgeordnete oder direkt gewählter Abgeordneter im 17. Landtag von Baden-Württemberg vertreten wird.

Neben der Ermittlung des vorläufigen Wahlergebnisses übernimmt der Kreiswahlleiter weitere wichtige Aufgaben:

  • Durchführung des Wahlvorschlagsverfahrens: Nach Eingang der Wahlvorschlagsunterlagen durch Parteien und Einzelbewerber wird im Landratsamt durch eingehende Prüfung über die Zulassung entschieden
  • Übermittler zwischen Gemeinde und Landeswahlleiterin: Der Kreiswahlleiter ist eines von drei Wahlorganen bei der Landtagswahl und ist zwischen der Landeswahlleiterin und den jeweiligen Wahlvorstehern im Wahlbezirk angesiedelt
  • Entscheidung über Beschwerden gegen die Versagung von Wahlscheinen
  • Beschaffung von Stimmzetteln und Briefwahlunterlagen

Wann werden die Ergebnisse bekannt gegeben?

Das amtliche Endergebnis im Landkreis wird vom Kreiswahlausschuss festgestellt und bekanntgegeben. Dies erfolgt im Rahmen einer öffentlichen Sitzung, der Termin steht vor der Wahl bereits fest. Erfahrungsgemäß ist mit diesem etwa zwei Wochen nach der Wahl zu rechnen. Bereits am Wahlabend werden die (vorläufigen) Landtagswahl-Ergebnisse auf der Homepage www.rhein-neckar-kreis.de/ltwbw veröffentlicht.