Ehrenamtliche Betreuung
Die Mehrzahl der rechtlichen Betreuungen wird in Baden-Württemberg von Ehrenamtlichen geführt, oft von Angehörigen oder anderen dem Betroffenen nahestehenden Personen, aber auch von Bürgerinnen und Bürgern, die sich ehrenamtlich in einem Betreuungsverein für ihre Mitmenschen engagieren.
Wer eine ehrenamtliche Betreuung übernehmen möchte meldet sich bei einem Betreuungsverein um fachlich unterstützt zu werden. Dies sind im Rhein-Neckar-Kreis der ARV Rhein-Neckar mit Sitz in Leimen und der SKM Rhein-Neckar mit Sitz in Heidelberg.
Einmal im Jahr ist die Abgabe eines Vermögensverzeichnisses und eines jährlichen Berichts an das Gericht notwendig.
Bei der Ausübung ihrer Tätigkeit sind sie durch das Land BW haftpflichtversichert – s. Vordruck Haftpflichtversicherung.
Sie erhalten im Jahr eine Aufwandsentschädigung von 425,- Euro. Diese ist steuerfrei.
Um sie für die Tätigkeit vorzubereiten gibt es mehrfach im Jahr Einführungsveranstaltungen die von den Vereinen in Kooperation mit der Betreuungsbehörde angeboten werden.
Weitere Fragen beantworten Ihnen die Rechtspfleger, die Betreuungsvereine oder die Betreuungsbehörde.
Veranstaltungen
Zur Unterstützung und/oder Vorabinformation für ehrenamtlich Betreuende bietet die Betreuungsbehörde in Kooperation mit den Betreuungsvereinen ARV Rhein-Neckar sowie SKM Rhein-Neckar in 2023 folgende Veranstaltungen an:
- 10. Februar 2023 von 14-18 Uhr online über zoom
Kompaktkurs - 19. April bis 10. Mai 2023 jeweils mittwochs von 17-18:30 Uhr, Landratsamt, Sitzungssaal 5. OG
Einführungsveranstaltung - 6. Oktober 2023 von 14-18 Uhr online über webex
Kompaktkurs - 8. November bis 29. November 2023 jeweils mittwochs von 17-18:30 Uhr, vor Ort oder online (noch nicht finalisiert)
Einführungsveranstaltung
Anmeldungen senden sie bitte an N.Falk@rhein-neckar-kreis.de oder Betreuungsbehoerde@rhein-neckar-kreis.de.