Waldbrandgefahr: Rauchverbot im Wald beachten!

Schild "Waldbrandgefahr" an einem Waldweg
(Symbolbild: AdobeStock)

Die frühsommerlichen Temperaturen und der Sonnenschein in den Ostertagen laden gerade in Zeiten von Corona-Beschränkungen viele Menschen zum Waldspaziergang ein.

Doch es gibt auch eine Kehrseite der Medaille: „Anhaltend gute Witterung bei fehlenden Niederschlägen trocknet den Waldboden und die Vegetation förmlich aus“, erklärt Manfred Robens, Leiter des Kreisforstamtes im Rhein-Neckar-Kreis.

Vor allem Wälder im Rheintal und an der Bergstraße betroffen

Die Waldbrandgefahr erreicht am Osterwochenende insbesondere im Rheintal und an der Bergstraße die zweithöchste Stufe. Dann ist ein Brand auch mit einer kleinen Zündquelle leicht entfacht und kann sich gerade in trockenem Laub und Reisig rasant ausbreiten, warnt das Kreisforstamt.

Waldbrandgefahrenindex ist online abrufbar

Zur Einschätzung der Waldbrandgefahr nutzt das Kreisforstamt den Waldbrandgefahrenindex des Deutschen Wetterdienstes. Der Index zeigt das meteorologische Potenzial für die Gefährdung des Waldes durch einen Brand und wird aus den Faktoren Temperatur, Luftfeuchtigkeit und Windgeschwindigkeit berechnet. Der Waldbrandgefahrenindex kann online abgerufen werden:

Die Waldbrandgefahr ist sehr stark an den Witterungsverlauf gebunden. „Es reichen schon wenige Tage mit langer Sonnenscheindauer, leichtem Wind und fehlendem Niederschlag, um die Waldbrandgefahr von geringem Niveau in die höchste Stufe zu bringen“, erklärt Amtsleiter Robens. Bereits eine achtlos weggeworfene Zigarette könne verheerende Folgen haben. Weit über die Hälfte aller Waldbrände entstehen jedes Jahr durch Unachtsamkeit und Fahrlässigkeit. Waldbrände führen nicht nur zu großen finanziellen Schäden für die Waldbesitzer, sondern zerstören auf Jahre hinaus die Lebensgrundlagen für viele im Wald lebende Tiere und Pflanzen.

Rauchverbot im Wald beachten

Das Kreisforstamt bittet – nicht nur im Hinblick auf die derzeitige Schönwetterperiode – die gesamte Bevölkerung durch umsichtiges Verhalten mitzuhelfen, die Brandgefahr einzugrenzen. Denn im Umgang mit offenem Feuer gibt es einiges zu beachten: Vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald ein grundsätzliches Rauchverbot. Wichtig ist zudem, dass Schranken und Wege nicht mit Fahrzeugen zugeparkt werden, so dass im Notfall Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge problemlos einfahren können. Das Kreisforstamt appelliert an alle Waldbesucher, umsichtig zu sein und die Regeln zum Schutz des Waldes einzuhalten. Wer einen Waldbrand entdeckt, sollte diesen natürlich sofort der Feuerwehr mit genauer Ortsangabe melden.