Maskenpflicht auch in unseren Dienstgebäuden

Aufgrund der aktuellen Lage im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie möchten wir unsere Kundinnen und Kunden bitten – soweit möglich – auch weiterhin von persönlichen Vorsprachen bei unseren Behörden abzusehen und Online-Bürgerdienste zu nutzen.

Rücksprachen und Gesprächstermine sollten weiterhin telefonisch wahrgenommen und ggf. erforderliche Unterlagen auf postalischem Weg eingereicht werden.

Terminvereinbarung erforderlich

Nicht aufschiebbare persönliche Vorsprachen sollten ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen.

Kundinnen und Kunden werden darüber hinaus gebeten, vereinbarte Termine pünktlich wahrzunehmen, um Wartezeiten zu vermeiden. Die Parkmöglichkeiten im Landratsamt und seinen Außenstellen sind weiter eingeschränkt.

Seit dem 27. April 2020 gilt bundesweit eine Maskenpflicht beim Einkaufen und im öffentlichen Personennahverkehr. Auch Besucherinnen und Besucher des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis und seiner Behörden dürfen die Dienstgebäude nur mit einer Mund-Nasen-Bedeckung betreten. Die Regelung gilt auch für alle Außenstellen, einschließlich der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinbehörden in Sinsheim, Weinheim und Wiesloch.

Getragen werden muss im Übrigen kein medizinischer Mundschutz, sondern sogenannte Alltags- oder Community-Masken, ein Schal oder ein Tuch, um das unkontrollierte Aushusten oder Ausniesen von virenbelasteten Tröpfchen zu senken.

Wir bitten um Verständnis für diese Vorsichtsmaßnahmen, die Ihrem Schutz und dem Schutz unserer Mitarbeitenden gleichermaßen dienen.

Weitere Informationen:

Hygienemaßnahmen in den Dienstgebäuden des Landratsamtes (Merkblatt) (154 KB)