Lebensmittel-
kontrolleure zogen Bilanz

Unordnung und Unrat in einer verschmutzten Küche
So sollte eine Küche natürlich nicht aussehen.

„Wo Scampi draufsteht, müssen auch Scampi drin sein!“ Wenn ein Restaurant mit Scampi (Kaisergranat) wirbt, dem Gast dann aber die preiswerteren Garnelen vorsetzt, wird Rudi Wolf sauer. Und zwar von Amts wegen. Denn der Lebensmittelkontrolleur des Rhein-Neckar-Kreises sorgt dafür, dass solche Irreführungen und Täuschungen der Verbraucher nicht zu oft vorkommen bzw. geahndet werden. 

Die Überprüfung der richtigen Kennzeichnung von Speisen und Lebensmitteln ist einer der Schwerpunkte der Lebensmittelüberwachung, die beim Landratsamt im Veterinäramt und Verbraucherschutz angesiedelt ist.

Jahresbericht vorgestellt

Gemeinsam mit Amtsleiter Dr. Lutz Michael und der Dezernentin für Ordnung und Gesundheit, Doreen Kuss, stellte Rudi Wolf als Referatsleiteram 15. Juli 2020 in Wiesloch den Jahresbericht 2019 der Lebensmittelüberwachung für den Rhein-Neckar-Kreis vor. Damit die lebensmittelrechtlichen Vorschriften im Landkreis eingehalten werden, führen Amtstierärzte und Lebensmittelkontrolleure regelmäßige Kontrollen durch und nehmen Proben. Diese erfolgen nach einem bestimmten Rhythmus, aber auch außerplanmäßig, also bei Verdachtsfällen, Verbraucherbeschwerden oder Erkrankungen.

Betriebsart entscheidender Faktor bei der Risikobewertung

Der Häufigkeit, mit der ein Betrieb kontrolliert wird, liegt dabei eine Risikobewertung zugrunde. Diese wiederum setzt sich zusammen aus dem Risiko, das der Betrieb aufgrund seiner Betriebsart erhält und der betrieblichen Hygiene (Personal-, Betriebshygiene etc.), wie sie bei einem Kontrollbesuch festgestellt wird. „Ein Unternehmen, das zum Beispiel Hackfleisch herstellt, hat eben von Haus aus ein höheres Risiko als eine Firma, die nur verpackte Waren lagert“, erläutert Referatsleiter Rudi Wolf. Auf die Basiseinschätzung hat der Betreiber eines Lebensmittelunternehmens somit keinen Einfluss, denn die Betriebsart ändert sich auch nicht, selbst wenn dort besonders hygienisch gearbeitet wird. Sehr wohl allerdings haben die Betriebs-, Personal- und Arbeitshygiene einen Einfluss auf die weitere Feineinstufung, die nach einem Besuch durchgeführt wird.

„Es bleibt allerdings festzuhalten, dass die Verantwortung für die Sicherheit der Lebensmittel immer beim Lebensmittelunternehmer liegt, nicht bei der Behörde. Dies ist der Wille und auch der Wortlaut der EU-Gesetzgebung, die für alle EU-Mitgliedstaaten gilt“, betont Amtsleiter Dr. Lutz Michael. Eine permanente, flächendeckende Präsenz der Kontrollpersonen sei bei der Lebensmittelüberwachung in Deutschland schon aufgrund der Vielzahl an Unternehmen – alleine im Rhein-Neckar-Kreis gibt es rund 8300 – überhaupt nicht durchführbar.

32 Betriebe mussten vorübergehend geschlossen werden

Klar ist aber auch: Wenn Mängel bekannt oder festgestellt werden, achten die Lebensmittelkontrolleurinnen und -kontrolleure genau darauf, dass diese auch beseitigt werden. „Leider mussten von uns auch im Jahr 2019 insgesamt 32 Betriebe vorübergehend geschlossen werden“, sagt Rudi Wolf mit Blick auf die Zahlen des Jahresberichts. Meist sei dies der Fall bei erheblichen Mängeln in der Basishygiene, die durch gründliches Putzen beseitigt werden können. Nach Abnahme durch den zuständigen Lebensmittelkontrolleur oder Tierarzt kann der Betrieb dann meistens wieder geöffnet werden.

Großteil der kontrollierten Betriebe arbeitet ordnungsgemäß

Insgesamt haben die Lebensmittelkontrolleure und Tierärzte des Veterinäramtes und Verbraucherschutzes im vergangenen Jahr 3461 Kontrollbesuche durchgeführt, dabei wurden 606 Mal Verstöße festgestellt. In 578 Fällen war der Erlass einer Ordnungsverfügung erforderlich, in 102 Fällen eine Ordnungswidrigkeiten-Anzeige und in 30 Fällen sogar eine Strafanzeige. 82 Betriebsmitarbeiter wurden verwarnt. Wenn ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist, muss laut gesetzlicher Vorgabe der Verstoß unter Namensnennung des verantwortlichen Betriebs auf der Homepage des Landratsamts veröffentlicht werden. Im Jahr 2019 kam dies in 35 Fällen vor. „Man muss aber klar sagen, dass der Großteil der kontrollierten Betriebe ordnungsgemäß arbeitet, sich also an Recht und Gesetz hält“, zieht Ordnungsdezernentin Doreen Kuss ein positives Fazit des Kontrolljahrs 2019.

Schankanlagen im Fokus

Ein Schwerpunkt der Lebensmittelkontrolleure lag im vergangenen Jahr auf der Fortsetzung des Projekts Schankanlagenhygiene. Hinter dem etwas sperrigen Wort verbergen sich Kontrollen von 30 Gaststätten und Imbissen im gesamten Rhein-Neckar-Kreis, die offenes Bier aus Schankanlagen anbieten. Dabei wurden auch 20 Bierproben erhoben, von denen 5 zu beanstanden waren. Bei der mikrobiologischen Untersuchung wurden Pseudomonaden (Eiweißverderber) und coliforme Keime (Hygieneindikatoren) in teilweise erheblicher Höhe nachgewiesen. Beide Keimtypen gehören nicht zur typischen Flora von Bier und „sind meist ein Hinweis auf eine unzureichende Reinigung beziehungsweise einen hygienisch nicht sachgerechten Umgang des Schankpersonals mit Bauteilen der Schankanlage, also Schläuche, Zapfköpfe oder Zapfhähne“, erläutert Rudi Wolf.

Einhaltung der Kühlkette kontrolliert

Eine größere Aktion stellten zudem im Frühjahr und Spätjahr 2019 gemeinsame Kontrollen entlang der A6 und A5 mit der Autobahnpolizei in Walldorf dar. Bei den Kontrollen von Transportern mit kühlpflichtiger Ware fiel auf, dass es oft bei der Einhaltung der Kühlkette zu Abweichungen kam und dass die Ware nicht immer bei der erforderlichen Kühl- bzw. Tiefkühltemperatur transportiert wurde. Besonders hoch war diesbezüglich die „Trefferquote“ bei Kleintransportern, die ohne ausreichende Kühlung Lebensmittel transportierten

Zahlen aus dem Jahresbericht

Zahlen aus dem Jahresbericht 2019
(Vorjahreswerte in Klammern)

  • 3461 (3345) Kontrollen in 2336 (2122) Betrieben
  • 606 (596) Mängelberichte wegen Verstößen gegen das Lebensmittelrecht
  • 578 (395) lebensmittelrechtliche Ordnungsverfügungen
  • 102 (108) Bußgeld- und 30 (28) Strafverfahren
  • In 32 (23) Fällen musste der Betrieb vorübergehend geschlossen werden
  • 18 (16) Mal wurde die Abgabe der Lebensmittel verboten oder eingeschränkt
  • 16 (14) Mal wurde angeordnet, Lebensmittel unschädlich zu vernichten
  • 35 Veröffentlichungen nach § 40 Absatz 1a Ziffer 3 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs

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