Wenn das Kindeswohl in Gefahr ist...

Kind schaut traurig aus dem Fenster, im Vordergrund sitzt ein Teddybär
(Symbolbild: © AdobeStock / Elena Nichizhenova)

Die Zahl der eingegangenen Gefährdungsmeldungen und eingeleiteten Kindesschutzverfahren ist im Jahr 2018 im Vergleich zum Vorjahr zwar leicht zurückgegangen, liegt aber im Vergleich zu den Jahren 2015 und 2016 deutlich über der damaligen Anzahl.

Im Jahr 2015 wurden 226 Kindesschutzverfahren eingeleitet, im Jahr 2016 bereits 269 und im Jahr 2017 über 400. Über 400 Verfahren waren es im Jahr 2018 nicht, aber mit 334 Verfahren lagen die Überprüfungen nicht weit davon entfernt. Das bedeutet, dass dem Jugendamt des Rhein-Neckar-Kreises im Jahr 2018 mindestens einmal täglich "gewichtige Anhaltpunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen" gemeldet bzw. bekannt wurden.

Aufwändiges Überprüfungsverfahren

"Die Mitteilung gewichtiger Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung setzt ein aufwändiges und umfangreiches Überprüfungsverfahren in Gang, das mehrere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt", erklärt Susanne Keppler, die Jugendamtsleiterin. "Kindeswohlüberprüfungen haben oberste Priorität", so die Amtsleiterin weiter, "was dazu führen kann, dass unter Umständen bereits abgestimmte Gesprächstermine mit Eltern kurzfristig abgesagt werden müssen. Denn sobald eine Mitteilung eintrifft, erfolgt eine Risikoüberprüfung." Susanne Keppler bittet hierfür in diesen Fällen um Verständnis, denn hinter den Meldungen verbergen sich sehr häufig Schicksale von Kindern, die wirklich dringend Hilfe brauchen.

Je nach Ergebnis der durchgeführten Prüfung und Einschätzung der Fachkräfte werden dann Maßnahmen eingeleitet: Diese reichen von der Erziehungsberatung, Stärkung der Elternkompetenzen, ambulanten Hilfen für die Familie bis hin zur Inobhutnahme. Inobhutnahmen von Kindern und Jugendlichen mit oder gegen den Willen von Eltern, sind die letzte Möglichkeit in ganz akuten Gefährdungsfällen. Bei letzterem sind immer die Familiengerichte mit einzubinden.

Im vergangenen Jahr wurden 334 Verfahren zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung geprüft

Für die im Jahr 2018 als gefährdet gemeldeten 334 Kindern und Jugendliche gab es für 132 nach der Risikoeinschätzung Entwarnung. Bei weiteren 96 Kindern und Jugendlichen ergab die Prüfung zwar keine akute Gefährdung, aber Beratungs- und Unterstützungsbedarf. Eine mittelfristige Kindeswohlgefährdung durch psychische oder physische Schädigungen ließen die Alarmglocken der Kinderschützer in 64 Fällen schrillen, hier waren bereits Maßnahmen erforderlich, die vom Jugendamt kontrolliert werden. Bei 42 Minderjährigen musste sofort gehandelt werden. 180 Mitteilungen betrafen Mädchen, 154 Mitteilungen Jungen.

Gesetzlicher Schutzauftrag

Den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung hat das Grundgesetz über das Achte Sozialgesetzbuch (SGB VIII) dem Jugendamt in die Wiege gelegt. Sie müssen dann als staatliche Garanten für das Kindeswohl auf der Hut sein, wenn Eltern ihrer Fürsorgepflicht nicht ausreichend nachkommen können oder wollen.

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