Coronavirus: Diese Personen sollten sich testen lassen

Schild mit der Aufschrift Corona-Abstrichzentrum
Das als "Drive-In/Walk-In" konzipierte Abstrichzentrum auf dem Messegelände in Heidelberg ist eines von drei Testzentren.

Das Gesundheitsamt im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis empfiehlt den Einwohnerinnen und Einwohnern seiner 54 Städte und Gemeinden und der Stadt Heidelberg, sich auf Covid-19 schon dann testen zu lassen, wenn sie bestimmte Voraussetzungen und akute Symptome wie Husten, Halsweh und Fieber haben.

Risikopatienten sollten unabhängig von der Schwere der Symptomatik zum Test

„Wenn man Symptome für Corona erkennt, sollten man sich testen lassen – und zwar, wenn man Kontakt zu Corona-Kranken hatte, in einem Gesundheitsberuf arbeitet oder lebensälter ist bzw. entsprechende Vorerkrankungen hat“, erläutert Dr. Andreas Welker, stellvertretender Leiter des Gesundheitsamtes, das auch für die Stadt Heidelberg zuständig ist. „Auch Risikopatienten sollten demnach unabhängig der Schwere der Symptomatik getestet werden.“

Drei Test-Center

Im Rhein-Neckar-Kreis stehen hierfür aktuell drei Testmöglichkeiten zur Verfügung: bei der GRN-Klinik in Sinsheim, das Drive-In-Testcenter in Schwetzingen und das als Drive-In/Walk-In konzipierte Abstrichzentrum auf dem Messegelände in Heidelberg.

Nicht per Mietauto anreisen

Das Gesundheitsamt weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Personen, die das Testzentrum aufsuchen wollen, keine Miet- oder Carsharing-Autos nutzen sollten, um die Nachnutzer der Fahrzeuge nicht unwissend einer Infektionsgefahr auszusetzen.

Auch die Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs wird nicht empfohlen. Wer kein Auto besitzt, kann das Walk In-Testzentrum problemlos zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreichen.

Weitere Informationen:

Fragen zum Coronavirus (Covid-19) beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter Tel. 06221 522-1881 von Montag bis Sonntag von 7:30 bis 19 Uhr. Wer befürchtet, sich angesteckt zu haben und sich testen lassen möchte, erhält unter dieser Nummer auch den erforderlichen Code des Gesundheitsamtes für den Abstrich.