Afrikanische Schweinepest rückt näher...

Gruppe junger Wildschweine im Herbstwald
(Foto: Fotolia)

Die hoch ansteckende Afrikanische Schweinepest verbreitet sich unaufhaltsam. Im September 2018 wurde sie – neben osteuropäischen Ländern – nun auch in Belgien nachgewiesen.

Essensreste nur in fest verschlossenen Müllbehältern entsorgen

Das Veterinäramt des Rhein-Neckar-Kreises appelliert deshalb an alle Reisenden, ebenso wie an den Güterfernverkehr, der über die beiden Haupttransitrouten durch unsere Region rollt, keine Schweinefleischerzeugnisse aus den betroffenen Gebieten mitzubringen und Essensreste nur in fest verschlossenen Müllbehältern zu entsorgen.

"Unter ungünstigen Bedingungen können bereits die unachtsam entsorgten Reste eines Wurstbrötchens an einem Parkplatz ausreichen, um die Seuche einzuschleppen", betont Amtsleiter Dr. Lutz Michael.

Virus ist außerordentlich widerstandsfähig

Das Virus der Afrikanischen Schweinepest ist außerordentlich widerstandsfähig. Nicht nur frisches, sondern auch gefrorenes, gepökeltes oder geräuchertes Fleisch, Wurstwaren wie Rohwürste oder Salami, können für Haus- und Wildschweine über lange Zeit infektiös sein.

Für Menschen besteht keine Gefahr

Das Virus wird direkt über Tierkontakte oder indirekt, z.B. über Fleisch oder Wurst von infizierten Tieren übertragen. Für den Menschen ist die Afrikanische Schweinepest hingegen ungefährlich. Auch der Verzehr von Lebensmitteln, die von infizierten Tieren stammen, ist gesundheitlich unbedenklich. Dennoch gilt es zu vermeiden, dass das Virus – beispielsweise über mitgebrachte Lebensmittel – seinen Weg nach Deutschland findet und dadurch große wirtschaftliche Schäden anrichtet.

Vorschriften für die Einfuhr von Lebensmitteln beachten

Das Veterinäramt weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass bei der Einfuhr von tierischen Erzeugnissen in die EU generell strenge Vorschriften gelten. So ist es beispielsweise grundsätzlich verboten, Fleisch- und Milchprodukte aus Nicht-EU-Ländern im Reisegepäck mitzubringen. Eine Ausnahme bilden nur Andorra, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und die Schweiz sowie Fischereierzeugnisse zum persönlichen Verbrauch aus den Färöern und Island.

Sämtliche tierischen Erzeugnisse außerhalb dieser Länder müssen bei der Ankunft an der EU-Grenze zur amtlichen Vernichtung abgegeben werden. Wer solche Erzeugnisse nicht anmeldet, kassiert eine Geldstrafe oder wird gar strafrechtlich geahndet.

Weitere Informationen:

Afrikanische Schweinepest – Fragen und Antworten (Bundesinstitut für Risikobewerttung)