Afrikanische Schweinepest auf dem Vormarsch

Rotte junger Wildschweine im Herbstwald
(Symbolbild: byrdyak / stock.adobe.com)

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine anzeigepflichtige Viruserkrankung, die sich seit einigen Jahren in Haus- und Wildschweinbeständen in Osteuropa ausbreitet und auch in Deutschland auf dem Vormarsch ist.

 Das Virus ist außerordentlich widerstandsfähig. Nicht nur frisches, sondern auch gefrorenes, gepökeltes oder geräuchertes Fleisch, Wurstwaren wie Rohwürste oder Salami, können für Haus- und Wildschweine über lange Zeit infektiös sein. Das Virus wird direkt über Tierkontakte oder indirekt, z.B. über Fleisch oder Wurst von infizierten Tieren übertragen.

Schweinefleischhaltige Speiseabfälle nur in geschlossenen Behältern entsorgen!

Für den Menschen ist die Afrikanische Schweinepest ungefährlich. Es geht aber darum, zu vermeiden, dass das Virus in heimische Wild- und Nutztierbestände eingeschleppt wird und große wirtschaftliche Schäden anrichtet. Unter ungünstigen Bedingungen genügen dazu bereits die unachtsam entsorgten Reste eines Wurstbrötchens an einer Raststätte. Das Veterinäramt des Rhein-Neckar-Kreises appelliert deshalb an alle Bürgerinnen und Bürger, Essensreste nur in fest verschlossenen Müllbehältern und keinesfalls in der freien Landschaft zu entsorgen, sodass diese nicht durch Wildschweine erreicht werden können.

Auch aus dem Urlaub mitgebrachte Lebensmittel stellen eine Gefahr dar. Das Veterinäramt weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass bei der Einfuhr von tierischen Erzeugnissen in die EU generell strenge Vorschriften gelten. So ist es beispielsweise grundsätzlich verboten, Fleisch- und Milchprodukte aus Nicht-EU-Ländern im Reisegepäck mitzubringen. Eine Ausnahme bilden nur Andorra, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und die Schweiz sowie Fischereierzeugnisse zum persönlichen Verbrauch aus den Färöern und Island. Nähere Informationen zur Einfuhr von tierischen Erzeugnissen im Reiseverkehr sind unter www.zoll.de zu finden.

Sämtliche tierischen Erzeugnisse außerhalb dieser Länder müssen bei der Ankunft an der EU-Grenze zur amtlichen Vernichtung abgegeben werden. Verstöße gegen die zollrechtlichen Vorgaben können strafrechtlich geahndet werden.

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