Geraten Menschen plötzlich durch Unfall oder Krankheit in die Situation, ihre Interessen nicht mehr selbstbestimmt wahrnehmen und verwirklichen zu können, müssen andere diese Verantwortung übernehmen. Selbst nahe Angehörige sind hierzu gesetzlich nur in sehr begrenztem Umfang befugt. Dies gilt bereits ab dem 18. Lebensjahr.
Über die Möglichkeiten der selbstbestimmten Vorsorge in Form einer Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung sowie über das zeitliche befristete Ehegattenvertretungsrecht ab 2023 können sich Interessierte informieren.
Die Betreuungsbehörde im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis bietet hierzu gemeinsam mit dem Betreuungsverein SKM Rhein-Neckar und dem Seniorenrat eine Informationsveranstaltung an. Alle Bürgerinnen und Bürger sind zu diesem Informationsabend herzlich eingeladen. Der Eintritt ist frei, eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Veranstaltungsort
Kulturbühne Max
Hüttenfelder Str. 44
Hemsbach