Geraten Menschen plötzlich durch Unfall oder Krankheit in die Situation, ihre Interessen nicht mehr selbstbestimmt wahrnehmen und verwirklichen zu können, müssen andere diese Verantwortung übernehmen. Selbst nahe Angehörige sind hierzu gesetzlich nicht befugt und Ehepartner/Innen nur im Rahmen des zeitlich begrenzten Ehegattenvertreungsrechts. Dies gilt bereits ab dem 18. Lebensjahr.
Über die Möglichkeiten der selbstbestimmten Vorsorge in Form einer Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung können sich Interessierte bei dem Vortrag informieren. Ebenso über das zeitlich begrenzte Ehegattenvertreungsrecht ab 2023. Die Bevölkerung ist zu den Informationsabenden herzlich eingeladen. Der Eintritt ist frei. Es empfiehlt sich, bei den jeweiligen Ansprechpartner/Innen der Gemeinden nachfragen, ob noch Plätze frei sind.