„Was Sie über Vorsorgevollmacht & Co. wissen sollten“
Infoveranstaltung der Betreuungsbehörde im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis am Donnerstag, 24. Oktober 2019 in Wiesenbach
Geraten Menschen plötzlich durch Unfall oder Krankheit in die Situation, ihre Interessen nicht mehr selbstbestimmt wahrnehmen und verwirklichen zu können, müssen andere diese Verantwortung übernehmen. Selbst nahe Angehörige sind hierzu gesetzlich nicht befugt. Dies gilt bereits ab dem 18. Lebensjahr. Über die Möglichkeiten der selbstbestimmten Vorsorge in Form einer Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung können sich Interessierte informieren. Die Betreuungsbehörde im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis bietet gemeinsam mit Betreuungsvereinen am Donnerstag, 24. Oktober 2019, 18 Uhr im Rathaus in Wiesenbach eine Informationsveranstaltung an.
Fragen rund um die Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung können an diesem Abend den Referenten gestellt werden.
Die Bevölkerung ist zu diesem Informationsabend herzlich eingeladen. Um Anmeldung unter der Telefonnummer 06221 522-2170 oder per Mail an Nicole.Falk@rhein-neckar-kreis.de wird gebeten. Der Eintritt ist frei.