Auswirkungen des Coronavirus
Informationen und Unterstützung für Unternehmen
Als Anlaufstelle für Unternehmen im Rhein-Neckar-Kreis bündelt die Stabsstelle Wirtschaftsförderung aktuelle Informationen und Services rund um die Auswirkungen des Coronavirus auf die regionale Wirtschaft. In enger Zusammenarbeit mit unseren 54 Städten und Gemeinden und weiteren starken Partnern in der Region setzen wir uns dafür ein, Sie als Unternehmen im Rhein-Neckar-Kreis in der derzeitigen schwierigen Situation bestmöglich zu unterstützen.
Im Folgenden finden Sie als Arbeitgeber/-in oder Beschäftigte/-r wichtige Informationen, die Ihnen helfen sollen, sich zu orientieren oder die richtigen Ansprechpartner zu finden. Diese Informationen werden durch uns fortlaufend aktualisiert, sorgfältig recherchiert und qualitätsgesichert. Trotzdem bleiben alle Informationen ohne Gewähr.
(Letzte Aktualisierung vom 26.02.2021 um 14:00 Uhr)
Unser Partnernetzwerk für Sie
Um allen Gewerbetreibenden im Rhein-Neckar-Kreis aktuellste Informationen zur Sicherung ihrer Zahlungs- und Handlungsfähigkeit zu bieten, arbeitet die Stabsstelle Wirtschaftsförderung des Rhein-Neckar-Kreis eng mit den zuständigen regionalen Wirtschaftsakteuren zusammen. Unterstützung erhalten Sie hier:
Finanzielle Hilfen für betroffene Unternehmen
Nichts Passendes dabei? Die Förderdatenbank des Bundes unter www.foerderdatenbank.de filtert anhand von Suchkriterien und lokalen Sucheingaben das entsprechende Angebot für Sie heraus! Mehr Informationen finden Sie unter der Frage "Gibt es für mich oder mein Unternehmen Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen?".
Außerdem steht es allen Personen in Deutschland zu, die zu wenige oder keine Mittel haben, um den Lebensunterhalt für sich (und die eigene Familie) sicherzustellen, Grundsicherung zu beantragen. Sollten Sie also aus bestimmten Gründen keine der auf dieser Homepage aufgezeigten Maßnahmen zur Liquiditätssicherung beanspruchen können und keinen Zugriff auf finanzielle Rücklagen haben, können Sie beim zuständigen Jobcenter Grundsicherung beantragen. Bitte beachten Sie, dass Ihre Selbstständigkeit auch in der Zeit, in der Sie Grundsicherung erhalten, weiterlaufen kann. Der Gesetzgeber hat vorübergehend den Zugang zur Grundsicherung erleichtert. Wer ab dem 1. März 2020 und bis einschließlich dem 31. Dezember 2021 einen Antrag auf Grundsicherung stellt, erhält Erleichterungen. Es ist nur zu erklären, ob erhebliches Vermögen vorhanden ist. Nur bei erheblichem Vermögen findet eine Vermögensprüfung statt. Wie Sie Grundsicherung beantragen können und viele weitere Informationen finden Sie im entsprechenden FAQ-Katalog zur Grundsicherung auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit.
Informationen zur Corona-Verordnung
Mit Beschluss vom 15. Dezember 2020 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Die Änderungen treten am 16. Dezember 2020 in Kraft. Im FAQ-Katalog zur Corona-Verordnung der Landesregierung Baden-Württemberg finden Sie zahlreiche Detailinformation und hilfreiche Links. Anlehnend an die Auslegungshinweise, welche das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg zu Beginn der Pandemie täglich aktualisierte, wurde nun eine Übersicht der geschlossenen und offenen Einrichtungen und Aktivitäten (ab 14.02.2021) veröffentlicht. Weitere Details zum Winter-Lockdown in Baden-Württemberg finden Sie auch hier.
Bitte beachten Sie auch die jeweiligen Hygienebestimmungen sowie Abstandsgebote. Bei Fragen zur konkreten Auslegung der Corona-Verordnung, wenden Sie sich bitte an die in Ihrer Kommune zuständige Ortspolizeibehörde.