Früherkennung

Untersuchung im Rahmen der Frühen Hilfen, der Frühförderung und der Gesundheit und Teilhabe in Kindertageseinrichtungen und Schulen

Früherkennungsuntersuchungen

Eltern sind verpflichtet, für die lückenlose Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen bei ihrer Ärztin / ihrem Arzt des Vertrauens zu sorgen.

Bei versäumter Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen (U2- J1) im festgelegten Zeitrahmen der Kinderrichtlinien und der gesetzlichen Krankenkassen wird die Nachuntersuchung in dem, vom Ministerium für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg vorgegebenen Zeitfenster durch das Gesundheitsamt gefordert und unterstützt.

Diese Aufgabe wurde an die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte für Kinder- und Jugendmedizin des Rhein-Neckar-Kreises und der Stadt Heidelberg delegiert und über eine entsprechende Vereinbarung geregelt. Weitere Informationen zur Vereinbarung und Regelung sind beim Gesundheitsamt erhältlich.

Elterninfo zu Vorsorgeuntersuchungen (128 KB)

Untersuchungen im Rahmen der Frühförderung und Inklusion

Frühförderung:
Gemeinsam früh fördern ist auch das Ziel der Interdisziplinären Frühförderung für Kinder von Geburt bis Schulbeginn und:

  • Früherkennung von Entwicklungsstörungen im frühen Kindesalter
  • drohende Behinderungen zu vermeiden
  • Auswirkungen bestehender Behinderungen zu mildern.

Medizinische, psychologische, pädagogische und soziale Maßnahmen sind unverzichtbare Bestandteile eines ganzheitlichen Konzeptes, in das die Familie und das weitere soziale Umfeld einbezogen werden.
Regionale Ansprechpartner und Hinweise zu Möglichkeiten der Unterstützung und Beratung finden Sie hier:

Wegweiser Frühförderung Rhein-Neckar-Kreis und Heidelberg (2,8 MB)

Inklusion:
Gemeinsame Erziehung und Förderung von Kindern  und Jugendlichen mit und ohne Behinderungen ist das Ziel aller Bemühungen auf der Grundlage u. a. von UN-Behindertenkonvention von 2009, ICF der WHO, den Gleichstellungsgesetzes des Bundes und des Landes Baden-Württemberg und der Sozialgesetzbücher, SGB VIII, IX und XII.

Inklusion kann nur dann erfolgreich für alle Beteiligten sein, wenn die Rahmenbedingungen entsprechend gemeinsam mit den Betroffenen gestaltet werden.

Wichtige Vorkehrungen für notwendige Unterstützungsmaßnahmen und Medikamentengabe in der Tageseinrichtung für Kinder und Jugendliche werden empfohlen.

Formular "Bescheinigung zur Vorlage und für die Vereinbarung zur Medikamentengabe in Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder und Jugendliche" (11 KB)

Die eventuell notwendige Eingliederungshilfe für Frühförderung oder Integrationshilfe kann beim zuständigen Sozialamt des Rhein-Neckar-Kreises / der Stadt Heidelberg gemäß Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX - Rehabilitation und Teilhaben von Menschen) beantragt werden.

Weitere Informationen können Sie hier erhalten: 
ansprechstelle.eingliederungshilfe@rhein-neckar-kreis.de oder
eingliederungshilfe@heidelberg.de

Untersuchung der Kinder in den Schulkindergärten

Kinder mit Entwicklungsstörungen, chronischen Erkrankungen und drohenden oder manifesten Behinderungen, die einer intensiven sonderpädagogischen Förderung und medizinischen Therapie bedürfen besuchen Einrichtungen in freier Trägerschaft (z.B. der Lebenshilfe) oder staatlicher Träger (Kultusministerium Baden-Württemberg). Die sozialmedizinische Begleitung und Beratung der Eltern und der Fachleute insbesondere im Übergang vom Kindergarten in Schule steht hier im Vordergrund.

Kontakt

Gesundheitsamt
Kurfürsten-Anlage 38-40
69115 Heidelberg
Telefon 06221 522-1872
Fax 06221 522-1840

Ansprechpartner:
Sozialmedizinische Assistentinnen,
Ärztinnen und Ärzte
Tel. 06221 522-1829 (Sekretariat)   
E-Mail: sekretariat-kjgd@rhein-neckar-kreis.de 

Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do, Fr 07:30-12:00 Uhr
Mi 07:30-17:00 Uhr
Terminvereinbarung erforderlich