Betriebsanmeldungen

Personen, die einen Lebensmittelbetrieb eröffnen oder andere Tätigkeiten im Zusammenhang mit Lebensmitteln, wie z.B. Internethandel mit Lebensmitteln, durchführen möchten, sind gesetzlich verpflichtet, dies vor Aufnahme der Tätigkeit bei der zuständigen Lebensmittelüberwachung anzumelden. Wenden Sie sich dazu bitte an das Veterinäramt und Verbraucherschutz, siehe Kontakt rechts.

Auch erhebliche Veränderungen in einem bereits angemeldeten Betrieb sind der Behörde rechtzeitig mitzuteilen. Dies dient nicht nur der eigentlichen Lebensmittelüberwachung, sondern auch der Prävention. Nur wenn der Betrieb oder das Vorhaben bekannt sind, können Amtstierärzte und Lebensmittelkontrolleure mit den relevanten Informationen dazu beitragen, dass der sachgerechte Umgang mit Lebensmitteln von Anfang an gewährleistet ist.