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Leistungen

Soziales Entschädigungsrecht

Die Soziale Entschädigung umfasst: Kriegsopfer, Opfer von Gewalttaten, Wehr- und Zivildienstbeschädigte, Impfgeschädigte, Personen, die nach dem 8. Mai 1945 in der sowjetischen Besatzungszone, im sowjetisch besetzten Sektor von Berlin oder in den in §1 Abs. 2 Nr. 3 des Bundesvertriebenengesetzes genannten Gebieten aus politischen Gründen inhaftiert wurden und dadurch gesundheitlich beeinträchtigt worden sind, Personen, die aufgrund von SED-Unrechtsmaßnahmen haft- und verfolgungsbedingte Gesundheitsschäden erlitten haben, die noch heute fortdauern.

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Soziales Entschädigungsrecht

 

Leistungsdetails

Voraussetzungen

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Verfahrensablauf

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Erforderliche Unterlagen

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Kosten

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Freigabevermerk

Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, 03.03.2009