Heimaufsicht im Rhein-Neckar-Kreis
Die Heimaufsichtsbehörde ist zuständig für die Überwachung von Alten- und Pflegeheimen sowie von Wohnheimen für erwachsene Menschen mit Behinderungen oder psychischen Erkrankungen.
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Leistungsdetails
Voraussetzungen
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Verfahrensablauf
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Erforderliche Unterlagen
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Kosten
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Freigabevermerk
Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, 17.03.2009