Stabsstelle Sozialplanung und Vertragswesen
Die Sozialplanung stellt im Rahmen der Jugendhilfeplanung, der Sozialplanung für Menschen mit Behinderung und der Kreisseniorenplanung den Bestand an Einrichtungen und Diensten im Rhein-Neckar-Kreis fest und ermittelt unter Beteiligung der betroffenen Menschen sowie deren Familien und Angehörigen den Bedarf an Einrichtungen, Diensten und Angeboten.
Ziel der Sozialplanung ist die Gewährleistung einer wirksamen und vielfältig aufeinander abgestimmten Angebotslandschaft im Rhein-Neckar-Kreis sowie die Initiierung und Planung notwendiger Vorhaben.
Im Vertragswesen werden Leistungs- und Entgeltvereinbarungen nach dem SGB VIII, SGB lX, SGB XI und SGB XII für die Einrichtungen und Dienste im Rhein-Neckar-Kreis abgeschlossen. Darüber hinaus ist die Stabsstelle zuständig für die Förderung im sozialen Bereich.
Außerdem ist der Stabsstelle der Kommunale Behindertenbeauftragte zugeordnet.