Start Aktuelles Wahlen 2024 Kreistagswahl 2024 FAQ - Kreistagswahl 2024

FAQ zur Kreistagswahl 2024

Wie funktioniert eigentlich die Kreistagswahl? Und welche Funktion haben die Kreisrätinnen und Kreisräte im Kreistag? Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Kreistagswahl finden Sie hier.

Wann und wo findet die Kreistagswahl statt?

Die nächsten baden-württembergischen Kommunalwahlen finden gemeinsam mit der Europawahl am 9. Juni 2024 statt. Die Kreistagswahl ist neben der Gemeinderatswahl ein Bestandteil der Kommunalwahlen. Die Wahllokale sind am Wahltag zwischen 08:00 Uhr und 18:00 Uhr geöffnet. Dorthin sollten Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass, Ihren Stimmzettel und Ihre Wahlbenachrichtigung mitnehmen. Wer am Wahltag nicht persönlich ins Wahllokal gehen will oder kann, kann per Briefwahl an der Wahl teilnehmen.

Was ist ein "Kreistag"?

In den Landkreisen liegt die politische Gewalt beim Kreistag. Er ist das wichtigste Organ und entscheidet über alle bedeutenden Angelegenheiten und grundsätzlichen Fragen des Landkreises. Seine Mitglieder, die Kreisrätinnen und Kreisräte, werden von den Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises alle fünf Jahre gewählt. Der Kreistag wählt wiederum den Landrat.

Was macht der Kreistag?

Ein Landkreis hat gewisse Aufgaben, die er erfüllen kann (freiwillige Leistungen) und erfüllen muss (Pflicht- und Weisungsaufgaben). Der Kreistag entscheidet gemeinsam mit dem Landrat über die Gestaltung dieser Aufgaben. Zu diesem Zweck bildet ein Kreistag Ausschüsse zu verschiedenen Fachthemen, wie einen Jugendhilfe-, Kultur- oder Umweltausschuss.

Wichtige Projekte und Beschlüsse aus den vergangenen Legislaturperioden finden Sie auf unserer Sonderseite "50 Jahre Kreistag".

Wie viele Personen sitzen im Kreistag?

Alle fünf Jahre, solange läuft eine Amtszeit, sind die Kreisrätinnen und Kreisräte zu wählen. Ihre Zahl im Kreistag richtet sich nach der Einwohnerzahl der Landkreise, für den über 555.000 Einwohner zählenden Rhein-Neckar-Kreis beträgt sie deshalb mindestens 88 Kreisräte. Diese Zahl kann sich durch Ausgleichsmandate auf maximal 105 erhöhen.

Für die Kreistagswahlen ist der Landkreis durch Kreistagsbeschluss in 16 Wahlkreise aufgeteilt. Die Einwohnerzahl der Gemeinden in den jeweiligen Wahlkreisen bestimmt, wie viele Sitze auf den Wahlkreis entfallen. Damit sind alle Räume des Landkreises angemessen im Kreistag repräsentiert. 2024 variiert diese Zahl zwischen vier und acht, so viele Stimmen hat der Wahlberechtigte im Wahlkreis denn auch zu vergeben.

Wer darf bei der Kreistagswahl wählen?

Wahlberechtigt sind alle EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, die mindestens 16 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten im Landkreis wohnen.

Wie wird gewählt?

Jeder Wahlberechtigte hat so viele Stimmen, wie Kreisrätinnen und Kreisräte im Wahlkreis zu wählen sind. Wie bei der Gemeinderatswahl kann man kumulieren und panaschieren. Im Klartext heißt das, dass der Wähler einem Bewerber bis zu drei Stimmen geben kann und dass er an Bewerber verschiedener Listen Stimmen vergeben darf – man ist also nicht an die Bewerber einer einzigen Partei oder Wählervereinigung gebunden. Dies kann dadurch geschehen, dass man die Namen der Bewerber auf verschiedenen Stimmzetteln kennzeichnet und diese dann gemeinsam abgibt. Dabei muss man aufpassen, dass man insgesamt nicht mehr Stimmen vergibt, als Kreisräte zu wählen sind. Wer mag, kann eine Liste unverändert abgeben. Dann erhalten die Bewerber dieser Liste von oben herab gezählt jeweils eine Stimme – natürlich nur so viele, wie Stimmen zu vergeben sind.

Wie wird ausgezählt?

Bei der Sitzverteilung werden die Sitze zunächst innerhalb der Wahlkreise nach dem Verhältnis der auf die einzelnen Wahlvorschläge abgegebenen Gesamtstimmen vergeben. Dabei kommen innerhalb der einzelnen Wahlvorschläge die Bewerber zum Zuge, die die meisten Stimmen erhalten haben (Direktmandate).

In einem zweiten Schritt erfolgt noch ein Ausgleich auf Kreisebene, um kleineren Gruppierungen, die keine Direktmandate erringen konnten, eine Chance zu geben. Da in jedem Wahlkreis aber unterschiedlich viele Stimmen zu vergeben sind, müssen die abgegebenen Stimmen „gleichwertig“ gemacht werden. Diese Gleichwertigkeit erreicht man dadurch, dass man die von jeder Partei oder Wählervereinigung erreichten Stimmenzahlen durch die Zahl der zu besetzenden Sitze teilt, also sie so rechnet, als ob jeder Wähler nur eine Stimme gehabt hätte. Diese gleichwertigen Stimmen auf Kreisebene zusammengezählt ergeben, wie viele Sitze im gesamten Landkreis nach dem Stimmenverhältnis auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallen müssten. Die Wahlvorschläge erhalten dann solange Sitze zugeteilt, bis die Sitzverteilung auf Kreisebene dem Verhältnis der erreichten Stimmenzahl entspricht (Ausgleichsmandate) oder bis die Höchstzahl 105 erreicht ist. Die Sitze, die ein Wahlvorschlag durch Direktmandate in den Wahlkreisen erhalten hat, bleiben ihm auch dann erhalten, wenn ihm beim Verhältnisausgleich eigentlich weniger Sitze zugestanden hätten.

Wann ist mit dem Wahlergebnis zu rechnen?

Da zuerst die Europawahl und dann die Kommunalwahlen ausgezählt werden, steht das Kreistagswahlergebnis natürlich noch nicht am Wahlabend fest. Wenn die Wahlausschüsse am Montag oder Dienstag die Bezirke für die Kreistagswahl ausgezählt haben, werden sie an den Rhein-Neckar-Kreises gemeldet, der dann das Ergebnis zusammenführen und das vorläufige Gesamtergebnis wohl am 19. Juni 2024 feststellen wird. Zuständig für die Abwicklung der Wahl ist das Kommunalrechtsamt.