Regionales Waldschutzgebiet

"Schwetzinger Hardt"

Die "Schwetzinger Hardt" ist das größte Waldschutzgebiet in Baden-Württemberg (Foto: Andreas Greiner)

Mit der Ausweisung des regionalen Waldschutzgebiets "Schwetzinger Hardt" hat der Rhein-Neckar-Kreis naturräumlich eine besondere Kostbarkeit erhalten. Es ist gelungen, die bisher schon zahlreich vorhandenen und unterschiedlichsten Schutzbereiche in diesem Gebiet in eine neue große Schutzgebietskonzeption zusammenzufassen.

Das Waldschutzgebiet umfasst 3.125 Hektar und ist damit das größte in ganz Baden-Württemberg. Ein besonderes Augenmerk liegt im Ausbau und Erhalt der geschützten Lebensräume; zu den bereits vorhandenen drei Bannwäldern kommt noch einer dazu. Aber auch die Erholungsfunktion hat in den stark frequentierten Bereichen weiterhin eine große Bedeutung. Die nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder außerhalb der Bannwälder ist ebenso weiterhin gewährleistet.

Um den wertvollen Charakter auf Dauer zu erhalten werden die unterschiedlichsten Maßnahmen, wie die historische Kiefernwirtschaft einschließlich Waldweide oder das Abräumen des Oberbodens auf den Sanddünen fortgeführt.

Das regionale Waldschutzgebiet "Schwetzinger Hardt" gliedert sich in Bannwald, Schonwald und Erholungswald. In den vier Bannwaldbereichen ist jegliche Holznutzung verboten; auch dürfen die Wege hier nicht verlassen werden.

In Schonwald stehen die Erhaltung, Pflege und Entwicklung der lichten Kiefernwälder und offenen Sandrasengesellschaften auf den Dünen- und Flugsandböden im Vordergrund. Die Schonwaldbereiche sind weitgehend auch als Natura-2000-Vogelschutzgebiete geschützt.

Im Erholungswald gilt es, den Erholungsverkehr mit den besonderen Belangen von Forstwirtschaft und Naturschutz in Übereinklang zu bringen und das Rad-, Wander-, Reit- und Sportwegenetz zu unterhalten.

Das Kreisforstamt bittet die Bevölkerung, die in der Verordnung vom 5. November 2013 verankerten Verhaltensregeln zu beachten:

  • Das Reiten ist nur auf den ausgewiesenen und mit einem weißen Pferdekopf gekennzeichneten Reitwegen erlaubt.
  • Während der Balz-, Brut- und Aufzuchtzeit bodenbrütender Vogelarten zwischen dem 1. Februar und dem 31. August besteht Leinenpflicht für Hunde.
  • Geocaching oder ähnliche Freizeitaktivitäten sind im Bereich des Schonwaldes nicht zulässig.
  • Das ortsübliche, nicht gewerbsmäßige Sammeln von Pilzen für den Eigenbedarf bleibt im Regionalen Waldschutzgebiet erlaubt.

Kontakt

Amtsleiter: Manfred Robens

Kreisforstamt
Langenbachweg 9
69151 Neckargemünd
Telefon 06221 522-7600
Fax 06221 522-97600

Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do, Fr 07:30-12:00 Uhr
Mi 07:30-17:00 Uhr
Terminvereinbarung erforderlich

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