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Leistungen

SEPA-Mandate

Um uns ein SEPA-Basislastschriftmandat für den Einzug von wiederkehrenden Gebühren zu erteilen, können Sie unser PDF-Formular (siehe unten) herunterladen, direkt am PC ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und uns dann im Original per Post, per Fax oder als eingescanntes PDF-Formular (mit Ihrer Original-Unterschrift) zusenden. Sie erhalten von uns in der Regel innerhalb von 14 Tage nach Eingang des Formulars eine Bestätigung per Post.

Bitte beachten Sie, dass aus rechtlichen Gründen (Schriftformerfordernis) keine elektronische Rücksendung des Formulars ohne Ihre Original-Unterschrift (im PDF-Format) an das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis möglich ist.

Wir bitten Sie zu den Abbuchungsterminen für eine ausreichende Kontodeckung zu sorgen, da bei einer Bankrücklastschrift die entstehenden Gebühren Ihnen zur Last fallen würden. Nach einer Rücklastschrift ruht das SEPA-Basislastschriftmandat und muss reaktiviert werden. Die Reaktivierung können Sie formlos bei uns beantragen.

Hinweis bei SEPA-Lastschriftmandaten für Abfallgebühren

Für die Aufgabe der Abfallentsorgung ist seit dem 01.01.2020 ausschließlich die AVR Kommunal AöR zuständig. Bitte verwenden Sie daher das Formular der AVR Kommunal AöR. Die Formulare können Sie unter dem folgenden Link abrufen:

Hinweis für SEPA-Lastschriftmandante für die Kfz-Steuer

Bitte verwenden Sie hierfür ausschließlich das PDF-Formular des Hauptzollamtes und bringen das ausgedruckte Formular bei Ihrem Besuch der Kfz-Zulassungsstelle mit.

Für Fragen zur Kfz-Steuer steht Ihnen das für den Rhein-Neckar-Kreis zuständige Hauptzollamt Karlsruhe zur Verfügung.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

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Verfahrensablauf

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Erforderliche Unterlagen

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