Schülerbeförderung (MAXX-Ticket)
Die Schülerbeförderung ist in einer vom Kreistag des Rhein-Neckar-Kreises beschlossenen Satzung und Satzung über die Änderung der Satzung über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten geregelt. Danach können alle Schüler, die einen Schulweg von mehr als drei Kilometer zur nächstgelegenen Schule zurückzulegen haben, vom Rhein-Neckar-Kreis einen Zuschuss zu ihrer Monats- oder Jahreskarte erhalten.
Für Berufsschüler gelten Sonderregelungen, die im Einzelnen zu erfragen sind.
Der Rhein-Neckar-Kreis empfiehlt allen Schülern, das MAXX-Ticket des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar (VRN) zu benutzen. Hierbei handelt es sich um eine Jahreskarte für Schüler und Auszubildende.
Die Karte gilt ohne Einschränkung im gesamten Gebiet des Verkehrsverbundes und kann im Abonnement zu 12 Monatsbeiträgen bezogen werden.
Weitere Auskünfte sind beim jeweiligen Schulsekretariat, bei den Verkehrsunternehmen, beim Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Tel. 0621 1077 077) oder dem Amt für Nahverkehr zu erhalten.
Leistungsdetails
Voraussetzungen
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Verfahrensablauf
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Erforderliche Unterlagen
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Kosten
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Freigabevermerk
Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, 04.07.2012