Die Afrikanische Schweinepest (ASP) grassiert weiter rund um den Rhein-Neckar-Kreis: Im hessischen Kreis Bergstraße sowie auf der Gemarkung der Stadt Mannheim wurden im April 2025 weitere positiv auf das ASP-Virus getestete Tiere festgestellt.
Die im Rhein-Neckar-Kreis festgelegten Sperrzonen bleiben deshalb weiterhin bestehen:
Sperrzone II (Infizierte Zone)
In der Sperrzone II liegen aktuell folgende Städte und Gemeinden: Laudenbach, Hemsbach, Weinheim, Heddesheim, Hirschberg, Ilvesheim, Ladenburg, Schriesheim, Wilhelmsfeld, Heiligkreuzsteinach, Dossenheim, Edingen-Neckarhausen.
Sperrzone I (Pufferzone)
Der Sperrzone I gehören diese Städte und Gemeinden an:
Brühl, Schwetzingen, Plankstadt, Eppelheim, Ketsch, Oftersheim, Hockenheim, Leimen, Sandhausen, Gaiberg, Bammental, Neckargemünd, Wiesenbach, Schönau, Heddesbach, Schönbrunn, Schönbrunn-Moosbrunn), Eberbach-Pleutersbach, Eberbach-Brombach, Eberbach (Gebiet westlich der B 45).
Sicherheitszone
Die Sicherheitszone betrifft alle übrigen Städte und Gemeinden im Rhein-Neckar-Kreis sowie den kompletten Neckar-Odenwald-Kreis. Sie regelt in erster Linie die verstärkte Bejagung.
Das Stadtgebiet Mannheim liegt gänzlich in der Sperrzone II; das Stadtgebiet Heidelberg gehört vollständig zur Sperrzone I.
Was gilt in der Sperrzone II (Infizierte Zone)?
Für die in Sperrzone II gelten weiterhin unter anderem Vorgaben wie eine Leinenpflicht für Hunde in Wald und Wingerten, um die Wildbestände nicht aufzuscheuchen. Darüber hinaus ist das Radfahren, Reiten, Fußgängerverkehr und das Fahren mit Krankenfahrstühlen im Waldgebiet ausschließlich auf befestigten Waldwegen oder gekennzeichneten Rad-, Reit- und Wanderwegen gestattet. Die Nutzung von Mountain-Bike-Trails ist untersagt, ebenso wie Geocaching und Schnitzeljagden. Grillplätze dürfen nur genutzt werden, wenn sie sich innerhalb oder im unmittelbaren Umfeld (max. 100 Meter) von im Zusammenhang bebauten Ortslagen befinden.
Alle weiteren Regelungen finden Sie in den aktuellen > Allgemeinverfügungen.
Was gilt in der Sperrzone I (Pufferzone)?
In der Sperrzone I sind Jägerinnen und Jäger zur verstärkten Fallwildsuche sowie zur verstärkten Jagd auf Wildschweine aufgerufen, nur Bewegungs- und Erntejagden sind verboten. Erlegte Wildschweine müssen gekennzeichnet, beprobt und in auslaufsicheren Behältnissen zur eigenen Wildsammelstelle der Jagdausübungsberechtigten gebracht werden. Darüber hinaus gelten besondere Hygienevorschriften für Gegenstände und Schuhwerk, das zur Jagd verwendet oder später mit Wildschweinen in Berührung gekommen ist. Erzeugnisse, die aus in der Sperrzone I erlegten Wildschweinen gewonnen werden, dürfen nur mit Ausnahmegenehmigung innerhalb und außerhalb der Sperrzone I verbracht beziehungsweise abgegeben werden.
Für Hausschweinebestände in Sperrzone I gelten ebenfalls verschärfte Hygienevorschriften. Darüber hinaus dürfen Hausschweine aus diesen Bereichen zwar innerhalb Deutschlands genehmigungsfrei verbracht werden, in andere EU-Staaten und Drittländer jedoch nur mit Ausnahmegenehmigung.
Alle Regelungen finden Sie in den aktuellen > Allgemeinverfügungen.
Wildschweinkadaversuche
Die Suche nach Wildschweinkadavern (Fallwildsuche) ist eine wichtige Maßnahme bei der Bekämpfung der ASP. Mit der Wildschweinkadaversuche hat das Land Baden-Württemberg das Technische Zentrum Retten und Helfen (TCRH) in Mosbach beauftragt. Die Suche erfolgt mittels Drohnen und Suchteams (Hund-Mensch-Gespann).
Zaunbau
Entlang der BAB 656 – Bundesstraße (B) 37 und entlang der B 45 in Richtung hessischer Grenze wurden außerdem Schutzzäune gebaut. Die Zaunbaumaßnahmen werden weiter fortgesetzt. Aktuell wird ein Festzaun ab Hemsbach entlang des Mühlwegs errichtet. Dieser Zaun soll an der Balzenbacher Straße mit dem hessischen Zaun geschlossen werden. Mit dieser sogenannten ‚taktischen Zäunung‘, bei der freie Gebiete durch Zäune weiträumig gesichert werden, sollen Wildschweine daran gehindert werden, das ASP-Virus in schweinehaltende Betriebe einzuschleppen. Die Zäune werden vom Landesbetrieb ForstBW mit Unterstützung des Technischen Hilfswerks gebaut.
Darüber hinaus sind die ersten Viehgitter seitens des Rhein-Neckar-Kreises in Betrieb genommen worden. Diese können von Fahrzeugen ohne Halt passiert werden, stellen für die meisten Tiere jedoch ein schwer zu überwindendes Hindernis dar. Durch diese Viehgitter wird das Öffnen und Schließen von Toren entlang der bestehenden Zauntrassen obsolet. Die Standorte sind momentan bei Hemsbach nördlich der L 3310. Zudem wurden weitere Cattlegrids an der Autobahn A5 (Unterführungen Weschnitz) installiert.