Geraten Menschen plötzlich durch Unfall oder Krankheit in die Situation, ihre Interessen nicht mehr selbstbestimmt wahrnehmen und verwirklichen zu können, müssen andere diese Verantwortung übernehmen. Selbst nahe Angehörige sind hierzu gesetzlich nicht befugt. Dies gilt bereits ab dem 18. Lebensjahr. Über die Möglichkeiten der selbstbestimmten Vorsorge in Form einer Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung können sich Interessierte informieren.
Die Betreuungsbehörde im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis bietet gemeinsam mit dem Betreuungsverein ARV-Rhein-Neckar am
26. Februar 2018 um 18 Uhr
im Schulungsraum der Maienbachhalle
in Lobbach-Lobenfeld, Sportplatzweg 4
eine Informationsveranstaltung an. Fragen rund um die Themen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung beantworten Susanne Meny vom Betreuungsverein ARV und Tillmann Schönig von der Betreuungsbehörde im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis.
Die Bevölkerung ist zu diesem Informationsabend herzlich eingeladen. Um Anmeldung unter der Telefonnummer 06221 522-2170 oder per Mail an alexander.persch@rhein-neckar-kreis.de wird gebeten.
Der Eintritt ist frei.