Betreuungsbehörde informiert über „Vorsorgevollmacht & Co."
Infoveranstaltung am 10. Oktober in Leimen
Geraten Menschen plötzlich durch Unfall oder Krankheit in die Situation, ihre Interessen nicht mehr selbstbestimmt wahrnehmen und verwirklichen zu können, müssen andere diese Verantwortung übernehmen. Selbst nahe Angehörige sind hierzu gesetzlich nicht befugt – dies gilt bereits ab dem 18. Lebensjahr.
Über die Möglichkeiten der selbstbestimmten Vorsorge in Form einer Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung können sich Interessierte im Rahmen einer Vortragsveranstaltung informieren:
10. Oktober, 18:00 Uhr
Leimen, Bürgerhaus am Alten Stadttor, Nußlocher Straße 14
Die Bevölkerung ist zu diesem kostenlosen Informationsabend herzlich eingeladen.
Um Anmeldung unter der Telefonnummer 06221 522-2170 oder per E-Mail an alexander.persch@rhein-neckar-kreis.de wird gebeten.