Dr. Schütz sieht sich damit in seiner Auffassung bestätigt, dass Polizeibeamte die beste Wahl für die neue Aufgabe der zusätzlichen Kontrollen von Waffenbesitzern sind und dies auch in Teilzeitbeschäftigung möglich ist. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung, wie diese zusätzliche Aufgabe nach der seit Juli 2009 neuen Rechtslage gelöst werden soll, hatte das Innenministerium zu entscheiden, ob auch aktive Polizisten oder allein Ruhestandsbeamte im Wege der Nebentätigkeit einsetzbar sind.
Auf eine Stellenausschreibung des Kreises hatten sich auch genügend pensionierte Polizeibeamte gemeldet, um die vorgesehene Zahl an Waffenkontrolleuren, die in Teilzeitbeschäftigung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst angestellt werden sollen, einstellen zu können. Wie das Landratsamt informiert, werden nun mit diesen geeigneten Bewerbern Gespräche geführt. Nach Verabschiedung des Kreishaushalts im Dezember, der die zusätzlichen Stellen im Stellenplan vorsehen wird, können die neuen Waffenkontrolleure ihren Dienst aufnehmen. Dabei sollen die Waffenkontrolleure die Sicherheitskontrollen jeweils zu zweit wahrnehmen, wobei dann ein bereits jetzt mit der Kontrolle befasster Bediensteter der Waffenbehörde im Kreis-Ordnungsamt zusammen mit einem der dann zusätzlich beim Rhein-Neckar-Kreis angestellten pensionierten Polizeibeamten die Kontrolltätigkeit übernimmt.
