Gehe zum Navigationsbereich Gehe zum Inhalt Gehe zum Servicebereich
Logo des Rhein-Neckar-Kreises
Schriftzug Rhein-Neckar-Kreises interner Bereich
Motive des Verwaltungsgebäudes
Inhalt | Kontakt | Impressum | Suche
  • Startseite
  • Allgemeines
  • Bürgerservice
  • Gemeinden
  • Landratsamt
  • Politisches
  • Aktuelles
  • Ausschreibung
  • Stellen
  • Ausbildung
  • Schulen
  • Veranstaltungen
  • Tourismus
  • Wirtschaft
  • Kultur
  • Infomaterial
Sie befinden sich hier:
Startseite Aktuelles 2009 09 Neuregelung für Berufskraftfahrer-Qualifikation
Übersichtsseite

29.09.2009 Neuregelung für Berufskraftfahrer-Qualifikation


Logo_Lkw
Seit dem 10. September gelten Aus- und Weiterbildungspflichten für Kraftfahrer im gewerblichen Güterkraftverkehr. Damit tritt die Neuregelung zur Berufskraftfahrer-Qualifikation auch für Lkw-Fahrer in Kraft. Die Regelung für Kraftfahrer im gewerblichen Personenverkehr (Busfahrer) gilt bereits seit 10. September vergangenen Jahres.

Wer einen Lkw-Führerschein erhält (Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C oder CE), muss nun zusätzlich zum Führerscheinerwerb den Erwerb einer Grundqualifikation nachweisen. Der Erwerb der Grundqualifikation erfolgt durch erfolgreiche Prüfung bei den Industrie- und Handelskammern, wobei es folgende drei Möglichkeiten gibt:

  • dreijährige Berufsausbildung zum/zur Berufskraftfahrer/in oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb,
  • Erwerb der „großen" Grundqualifikation durch IHK-Prüfung ohne Vorbereitungskurs, theoretische Prüfung von 240 Minuten und praktische Prüfung von 210 Minuten,
  • Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation durch IHK-Prüfung mit Vorbereitungskurs bei einer anerkannten Ausbildungsstätte, Kursdauer 140 Zeitstunden mit Fahrpraxis, nur theoretische Prüfung von 90 Minuten.

Unabhängig davon, ob der Lkw-Führerschein vor oder nach dem Stichtag erworben wurde, müssen Kraftfahrer, die im gewerblichen Güterkraftverkehr eingesetzt werden, ihre Kenntnisse alle fünf Jahre durch eine Weiterbildung erneuern. Dieser 35-Stunden-Kurs ohne Abschlussprüfung wird von anerkannten Ausbildungsstätten angeboten. Wer am 9. September 2009 bereits Inhaber eines Lkw-Führerscheins war, muss die erste Weiterbildung in der Regel bis spätestens 9. September 2014 absolvieren. Je nach Ausstellungsdatum des Führerscheins kommt aber eine Übergangsfrist bis spätestens 9. September 2016 in Betracht.

Der Nachweis der Berufskraftfahrer-Qualifikation erfolgt durch Eintrag der Schlüsselzahl 95 in den Führerschein aufgrund

  • einer Bescheinigung der IHK über die erfolgreiche Prüfung zur Grundqualifikation,
  • einer Bescheinigung einer anerkannten Ausbildungsstätte über die Teilnahme an einer Weiterbildung.

(Quelle:Innenministerium Baden-Württemberg)

Nähere Informationen finden Sie unter dem nachstehenden Link!

Weiterführende Links:
  • Berufskraftfahrer-Qualifikation - Nachweis der Grundqualifikation


Übersichtsseite
Seite drucken
Seite verschicken
zurück nach oben
Copyright © Rhein-Neckar-Kreis 09.02.2012, alle Rechte vorbehalten