Bürgerservice
Zulassung & Führerschein
Führerscheine
Berufskraftfahrer-Qualifikation
Neuregelung für Berufskraftfahrer-QualifikationDer Stichtag für den Beginn der Aus- und Weiterbildungspflichten für Kraftfahrer im gewerblichen Güterkraftverkehr ist der 10. September 2009. Damit tritt die Neuregelung zur Berufskraftfahrer-Qualifikation auch für Lkw-Fahrer in Kraft. Die Regelung für Kraftfahrer im gewerblichen Personenverkehr (Busfahrer) gilt bereits seit 10. September vergangenen Jahres.
Unabhängig davon, ob der Lkw-Führerschein vor oder nach dem Stichtag erworben wurde, müssen Kraftfahrer, die im gewerblichen Güterkraftverkehr eingesetzt werden, ihre Kenntnisse alle fünf Jahre durch eine Weiterbildung erneuern. Dieser 35-Stunden-Kurs ohne Abschlussprüfung wird von anerkannten Ausbildungsstätten angeboten. Wer am 9. September 2009 bereits Inhaber eines Lkw-Führerscheins ist, muss die erste Weiterbildung in der Regel bis spätestens 9. September 2014 absolvieren. Je nach Ausstellungsdatum des Führerscheins kommt aber eine Übergangsfrist bis spätestens 9. September 2016 in Betracht.
(Quelle: Innenministerium) Nähere Informationen finden Sie hier: |
