Diese Bürgeraktionen können vorschlagen werden oder auch sich selbst um die Auszeichnung bewerben. Allerdings sollte dies mit den aussagekräftigen Unterlagen und Anschauungsmaterial spätestens in den nächsten Wochen bei der Gemeinde, in deren Gebiet die Bürgeraktion den Schwerpunkt ihrer Tätigkeit hat, erfolgen, denn die Frist zur Vorlage im Landratsamt endet am 16. November 2009.
Der Wettbewerb, bei dem der Ministerpräsident die Gewinner im kommenden Jahr öffentlich auszeichnen wird, findet bereits zum 19. Mal statt und soll zu ehrenamtlichem Engagement ermutigen.
Wie bereits 2007 ist allerdings kein Schwerpunktthema vorgegeben. Der Katalog der auszeichnungswürdigen Ziele ist in der Ausschreibung nicht abschließend aufgeführt und umfasst die Schaffung und Erweiterung öffentlicher Einrichtungen ebenso wie die Erhaltung von Kulturdenkmalen oder die Förderung des umweltbewussten Verhaltens mit Projekten in Umwelt-, Natur- und Tierschutz sowie der Förderung des ländlichen Raumes. Im Sozialen werden Bürgeraktionen ausgezeichnet, die sich mit Kinder- und Jugendbetreuung, insbesondere Patenschaften für Kinder und Jugendliche in Schule und Ausbildung, befassen, oder der Gleichbehandlung von Frauen und Männern, der Bekämpfung von Gewalt, der Alten- und Nachbarschaftshilfe, der Betreuung und Integration Behinderter, der Eingliederung von Aussiedlern und die Unterstützung von sozialen Randgruppen sowie der kommunalen Präventionsarbeit dienen. Auch Bürgerinitiativen, die im kulturellen Bereich das örtliche Volks- und Brauchtum pflegen, oder Musik, Literatur, Theaters und Sport, Spiel sowie Freizeitgestaltung fördern, sind teilnahmeberechtigt.
Die Wettbewerbsgrundsätze sind auch unter dem nachstehenden Link abrufbar!
