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Anforderungen an das vorzulegende Lichtbild ab 29. Oktober 2008

Das dem Antrag beizufügende Lichtbild muss den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007 entsprechen.

Aktuelles Lichtbild in der Größe 45 x 35 mm im Hochformat und ohne Rand. Das Lichtbild muss die Person in einer Frontalaufnahme , ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen zeigen.

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