Für die Zulassung eines Fahrzeuges ist dann grundsätzlich nur noch eine Versicherungsbestätigungsnummer (VB-Nummer) erforderlich. Bei der VB-Nummer handelt es sich einen 7-stelligen alphanumerischen Code. Die eVB wird für alle Kennzeichenarten verwendet. Ausgenommen hiervon sind lediglich Ausfuhrkennzeichen – hier erfolgt der Nachweis wie bisher über eine Versicherungsbestätigung für die Ausfuhr eines Fahrzeuges.
Die elektronische Versicherungsbestätigung wird verwendet, wenn Sie oder ein von Ihnen Bevollmächtigter bei der Zulassungsbehörde zur Erledigung eines Zulassungsvorganges wie z.B. eine Neuzulassung oder eine Umschreibung erscheinen. In diesen Fällen teilt Ihnen der Versicherer schriftlich, per E-Mail oder auf anderem Wege die erforderliche VB-Nummer mit. Diese ist dann bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges vorzulegen bzw. anzugeben.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung unter Tel.-Nr. 06222/3073-4106.
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Elektronische Datenübermittlung zwischen Zulassungsbehörden und Versicherern
01.03.2008 Elektronische Datenübermittlung zwischen Zulassungsbehörden und Versicherern
Ab 01.03.2008 wird bei den Zulassungsbehörden des Rhein-Neckar-Kreises der Abruf einer elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) eingeführt.
Diese elektronische Versicherungsbestätigung ersetzt die bisherige "Deckungskarte" in Papierform.
