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Aktuelles aus den Zulassungsbehörden

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14.08.2008 Wer von Heidelberg in den Rhein-Neckar-Kreis zieht, darf ab 01.09.2008 das Kfz-Kennzeichen auf Antrag behalten


Ab dem 01.09.2008 besteht für die Fahrzeughalter bei Verlegung ihres Wohnsitzes oder Sitzes vom Stadtkreis Heidelberg in den Rhein-Neckar-Kreis (bzw. auch umgekehrt) die Möglichkeit das bisherige Kennzeichen am Fahrzeug ... mehr...

19.03.2008 Feinstaubplakette


Zum 01.03.2008 wurden im 8 Städten in Baden-Württemberg Umweltzonen mit Fahrverboten eingerichtet, die die Feinstaubbelastung verringern sollen. Zu den Städten gehören neben Mannheim und Stuttgart auch Ludwigsburg, Leonberg, ... mehr...

01.03.2008 Elektronische Datenübermittlung zwischen Zulassungsbehörden und Versicherern


Ab 01.03.2008 wird bei den Zulassungsbehörden des Rhein-Neckar-Kreises der Abruf einer elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) eingeführt. Diese elektronische Versicherungsbestätigung ersetzt die bisherige ... mehr...

19.01.2008 Fahrzeugzulassungsverweigerungsgesetz


Wir weisen darauf hin, dass am 20.10.2007 das Gesetz über die Verweigerung der Zulassung von Fahrzeugen bei rückständigen Gebühren und Auslagen (Fahrzeugzulassungsverweigerungsgesetz) in Kraft getreten ist. mehr...

01.07.2007 Lastschrifteinzug als Voraussetzung für die Zulassung eines Kraftfahrzeugs


Ab dem 1. Juli 2007 darf auch in Baden-Württemberg die Zulassungsbehörde ein Fahrzeug grundsätzlich erst zulassen, wenn der Fahrzeughalter das Finanzamt schriftlich zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer von einem inländischen ... mehr...

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