Rotes Oldtimerkennzeichen

|
Allgemeines:
-
Fahrzeug muss mindestens 30 Jahre alt sein
-
Vornehmlich zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes
-
Für Fahrten zu Oldtimerveranstaltungen bzw. für Prüfungs-, Probe-, Überführungs- oder Werkstattfahrten
-
Gültigkeit für mehrere Fahrzeuge (Wechselkennzeichen)
-
Gültige Betriebserlaubnis ist nicht notwendig
Erforderliche Unterlagen:
-
Schriftlicher Antrag mit der Begründung
-
Personalausweis oder Reisepass / ggf. aktuelle Gewerbeanmeldung/Gewerbebestätigung, Handelsregisterauszug
-
Versicherungsbestätigung für Rote Kennzeichen
-
Gutachten gemäß § 23 StVZO
-
aktuelles Führungszeugnis für Behörden (nicht älter als 3 Monate)
-
Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief bzw. vorhandene Fahrzeugpapiere
|
|
Gebühr: 82,60 €
Zusätzlich: Kennzeichenschilder
|