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Startseite Bürgerservice Zulassung & Führerschein Zulassungsbehörden Zulassung Fahrzeugzulassungen Rotes Oldtimerkennzeichen

Rotes Oldtimerkennzeichen

 

Allgemeines:

  • Fahrzeug muss mindestens 30 Jahre alt sein

  • Vornehmlich zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes

  • Für Fahrten zu Oldtimerveranstaltungen bzw. für Prüfungs-, Probe-, Überführungs- oder Werkstattfahrten

  • Gültigkeit für mehrere Fahrzeuge (Wechselkennzeichen)

  • Gültige Betriebserlaubnis ist nicht notwendig

Erforderliche Unterlagen:

  • Schriftlicher Antrag mit der Begründung

  • Personalausweis oder Reisepass / ggf. aktuelle Gewerbeanmeldung/Gewerbebestätigung, Handelsregisterauszug

  • Versicherungsbestätigung für Rote Kennzeichen 

  • Gutachten gemäß § 23 StVZO

  • aktuelles Führungszeugnis für Behörden (nicht älter als 3 Monate)

  • Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief bzw. vorhandene Fahrzeugpapiere 
  • Terminservice

  • Öffnungszeiten

  • E-Mail Kontakt

  • Wunschkennzeichen

  • Formulare

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  • Zulassungsbehörden Anfahrt

Gebühr:      82,60 €
Zusätzlich: Kennzeichenschilder



Unser Tipp

Sparen Sie sich wertvolle Zeit.

Vereinbaren Sie doch einen Termin mit uns !

Telefon 06222/3073-4106

E-Mail Infopoint.Zulassung@rhein-neckar-kreis.de


 

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