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Startseite Bürgerservice Zulassung & Führerschein Zulassungsbehörden Zulassung Fahrzeugzulassungen Kurzzeitkennzeichen

Kurzzeitkennzeichen

 

Allgemeines:

  • für den einmaligen, kurzzeitigen Gebrauch

  • Gültigkeit maximal 5 Tage

  • ausschließlich für Überführungs-, Probe- und Prüfungsfahrten für ein bestimmtes Fahrzeug 

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass / ggf. aktuelle Gewerbeanmeldung/Gewerbebestätigung, Handelsregisterauszug

  • Versicherungsbestätigung bzw. Nummer elektronischer Versicherungsbestätigung

  • Evtl. Vollmacht; Ausweis des Beauftragten; Kopie oder Original des eigenen Ausweises
  • Terminservice

  • Öffnungszeiten

  • E-Mail Kontakt

  • Wunschkennzeichen

  • Formulare

  • Aktuelles

  • Zulassungsbehörden Anfahrt

!!! Wichtig !!!

Vor der ersten Fahrt müssen die Daten des Fahrzeuges in den von der Zulassungsbehörde ausgegebenen Fahrzeugschein eingetragen werden
 

 

Gebühr:      10,20 €
Zusätzlich: Kennzeichenschilder



Unser Tipp

Sparen Sie sich wertvolle Zeit.

Vereinbaren Sie doch einen Termin mit uns !

Telefon 06222/3073-4106

E-Mail Infopoint.Zulassung@rhein-neckar-kreis.de


 

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