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Außerbetriebsetzung

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  • ab dem 01.03.2007 keine Unterscheidung zwischen vorübergehender Stilllegung und endgülttiger Löschung mehr 

 

 

 

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Aktuelles

  • Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein

 

 

 

  • Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief

 

 

 

  • Kennzeichen des Fahrzeuges

 

 

 

 

  • Evt. Vollmacht; Ausweis des Beauftragten; Kopie oder Original       des eigenen Ausweises

 

 

 

 

 

  • Erklärung über den Verbleib des Fahrzeuges

 

 

 

 

Sollten Sie noch weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung



 

 

Gebühr: 5,60 €  bis 10,70 €

 

 

           5,10 € für den Verwertungsnachweis

 


 

C   Unser Tipp   C

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( 06222/3073-4106

 :  Infopoint Zulassung




 

 

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