Gehe zum Navigationsbereich Gehe zum Inhalt Gehe zum Servicebereich
Logo des Rhein-Neckar-Kreises
Schriftzug Rhein-Neckar-Kreis interner Bereich
Verschiedene Motive des Verwaltungsgebäudes
Inhalt | Kontakt | Impressum | Suche
  • Startseite
  • Allgemeines
  • Bürgerservice
    • Was erledige ich wo?
    • Behördenwegweiser
    • Verfahrensbeschreibungen
    • Lebenslagen
    • Zulassung & Führerschein
    • Formulare und Onlinedienste
    • Linksammlung
  • Gemeinden
  • Landratsamt
  • Politisches
  • Aktuelles
  • Ausschreibung
  • Stellen
  • Ausbildung
  • Schulen
  • Veranstaltungen
  • Tourismus
  • Wirtschaft
  • Kultur
  • Infomaterial
Sie befinden sich hier:
Startseite Bürgerservice Zulassung & Führerschein Führerscheine Führerschein ab 17

Führerschein ab 17 - Begleitetes Fahren

Für den Antrag zur Teilnahme am "Begleiteten Fahren ab 17" - nur für die Klasse B und BE möglich - sind neben den Unterlagen für die  Ersterteilung noch folgende Anträge beizufügen:

  Antrag zur Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17 (pdf-Datei)

  Beiblatt für eine Begleitperson (pdf-Datei)

Es ist wichtig, dass pro Begleitperson je ein Beiblatt auszufüllen ist. Die Zustimmung der Erziehungsberechtigten ist sowohl für den Antrag als auch die Begleitperson notwendig.

Anforderungen an die Begleitperson:

  • mindestens 30 Jahre
  • mindestens 5 Jahre ununterbrochen im Besitz einer gültigen deutschen oder EU-Fahrerlaubnis für PKW (Kl. B oder Kl. 3). Sollte der Führerschein nicht vom Rhein-Neckar-Kreis ausgestellt worden sein ist eine Kopie des Führerscheins beizufügen
  • zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfungsbescheinigung darf die Begleitperson mit nicht mehr als 3 Punkten im Verkehrszentralregister belastet sein

Der Begleitperson wird empfohlen, an einer ca. 90 minütigen Vorbereitungsveranstaltung in einer Fahrschule teilzunehmen.

Der Antrag kann frühestens mit 16 1/2 Jahren gestellt werden. Die theoretische Prüfung kann 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters, die praktische Prüfung einen Monat vor Erreichen des Mindestalters absolviert werden. Gleichzeitig mit dem Antrag zur Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17 wird die Ausfertigung eines Kartenführerscheines mit Vollendung des 18. Lebensjahres beantragt. Der Kartenführerschein kann frühestens mit Vollendung des 18. Lebensjahres bei der für den Wohnort zuständigen Fahrerlaubnisstelle unter Vorlage des Personalausweises und Rückgabe der Prüfungsbescheinigung abgeholt werden. Zur Abholung kann auch eine weitere Person schriftlich bevollmächtigt werden.
Nach Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen Fahrzeuge auch ohne Begleitperson geführt werden mit der Prüfungsbescheinigung. Der Führerschein ist jedoch spätestens 3 Monate nach Errreichen des Mindestalters bei der Fahrerlaubnisbehörde abzuholen. Danach wird die Prüfungsbescheinigung ungültig.

Gebühr:
47 Euro plus jeweils 10 Euro für die Überprüfung pro Begleitperson

Die Fahrberechtigung wird durch eine Prüfungsbescheinigung erteilt, welche grundsätzlich nur im Inland gilt.

Im Falle eines Verstoßes gegen die Begleitauflage, d.h. Fahren ohne Begleitung einer in der Prüfungsbescheinigung eingetragenen Person, ist die Fahrerlaubnis zu widerrufen.

 Fahrerlaubnisbehörden

Seite drucken
Seite verschicken
zurück nach oben
Copyright © Rhein-Neckar-Kreis 09.02.2012, alle Rechte vorbehalten