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Führerschein ab 17
Führerschein ab 17 - Begleitetes FahrenFür den Antrag zur Teilnahme am "Begleiteten Fahren ab 17" - nur für die Klasse B und BE möglich - sind neben den Unterlagen für die
Es ist wichtig, dass pro Begleitperson je ein Beiblatt auszufüllen ist. Die Zustimmung der Erziehungsberechtigten ist sowohl für den Antrag als auch die Begleitperson notwendig. Anforderungen an die Begleitperson:
Der Begleitperson wird empfohlen, an einer ca. 90 minütigen Vorbereitungsveranstaltung in einer Fahrschule teilzunehmen. Der Antrag kann frühestens mit 16 1/2 Jahren gestellt werden. Die theoretische Prüfung kann 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters, die praktische Prüfung einen Monat vor Erreichen des Mindestalters absolviert werden. Gleichzeitig mit dem Antrag zur Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17 wird die Ausfertigung eines Kartenführerscheines mit Vollendung des 18. Lebensjahres beantragt. Der Kartenführerschein kann frühestens mit Vollendung des 18. Lebensjahres bei der für den Wohnort zuständigen Fahrerlaubnisstelle unter Vorlage des Personalausweises und Rückgabe der Prüfungsbescheinigung abgeholt werden. Zur Abholung kann auch eine weitere Person schriftlich bevollmächtigt werden. Gebühr: Die Fahrberechtigung wird durch eine Prüfungsbescheinigung erteilt, welche grundsätzlich nur im Inland gilt. Im Falle eines Verstoßes gegen die Begleitauflage, d.h. Fahren ohne Begleitung einer in der Prüfungsbescheinigung eingetragenen Person, ist die Fahrerlaubnis zu widerrufen. |
