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Startseite Landratsamt Amt für Gewerbeaufsicht und Umweltschutz Aufgabenbereich Durchführung von Genehmigungsverfahren

Durchführung von Genehmigungsverfahren

Anlagen, die ein besonders hohes Gefährdungspotential aufweisen oder in anderer Weise geeignet sind, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft zu gefährden, dürfen erst errichtet und betrieben werden, wenn hierfür eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionschutzgesetz (BImSchG) erteilt wurde.

 

Die vierte Verordnung zum BImSchG zählt im Anhang diese Anlagen, unterteilt nach bestimmten Merkmalen, auf. Nur solche Anlagen, die in dieser Aufzählung genannt sind bedürfen ggf. einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung.

 

Dabei handelt es sich um Anlagen aus folgenden Bereichen:

  1. Wärmeerzeugung, Bergbau, Energie
  2. Steine und Erden, Glas, Keramik, Baustoffe
  3. Stahl, Eisen und sonstige Metalle einschließlich Verarbeitung
  4. Chemische Erzeugnisse, Arzneimittel, Mineralölraffination und Weiterbehandlung
  5. Oberflächenbehandlung mit organischen Stoffen, Herstellung von bahnenförmigen
    Materialien aus Kunststoffen, sonstige Verarbeitung von Harzen und Kunststoffen
  6. Holz, Zellstoff
  7. Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel, landwirtschaftliche Erzeugnisse
  8. Verwertung und Beseitigung von Reststoffen und Abfällen
  9. Lagerung, Be- und Entladen von Stoffen und Zubereitungen
  10. Sonstige z. B. Motorsportanlagen

Wer eine bereits bestehende, genehmigungsbedürftige Anlage ändern möchte, muss dies einen Monat vor Durchführung der Änderung anzeigen. Im Falle einer wesentlichen Änderung ist eine immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung erforderlich.

 

Eine Anzeigepflicht besteht auch für Anlagen, die aufgrund einer Gesetzesänderung neu in die Genehmigungspflicht aufgenommen werden.

 

Zur Erörterung entscheidungserheblicher Fragen sowie zum Ablauf eines Anzeige-bzw. eines Genehmigungsverfahrens, zu Antragsformularen, zur Erforderlichkeit von Gutachten und sonstiger Fragen können Sie sich über unsere Zentrale (06221/522-2151) an die Betriebssachbearbeiter unseres Amtes wenden.

 

Weitere Informationen finden Sie im Internet unter folgendem Link:

 www.gewerbeaufsicht.baden-wuerttemberg.de

 

Sie erreichen uns elektronisch unter folgender Adresse:

Gewerbeaufsicht-und-Umweltschutz@Rhein-Neckar-Kreis.de

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