Landratsamt
Amt für Gewerbeaufsicht und Umweltschutz
Aufgabenbereich
Schornsteinfegerwesen
Schornsteinfegerwesen |
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Das Arbeitsfeld eines Schornsteinfegers umfasst die Bereiche Brandverhütung, Sicherheit, Umweltschutz und Beratung. Regelungen wie das Schornsteinfegergesetz, die Kehr- und Überprüfungsordnung oder die Verordnung über Feuerungsanlagen legen fest, welche Tätigkeiten der Schornsteinfeger in den Häusern ausführen muss, welche Gebühren vom Kunden zu bezahlen sind und welche Anforderungen an den Betrieb einer Feuerungsanlage gestellt wird.
Der Bezirksschornsteinfegermeister ist nach dem Verwaltungsrecht „ beliehener Unternehmer“, da er z.B. bei der Feuerstättenschau ( alle 5 Jahre) oder bei der Bauabnahme öffentliche Aufgaben wahrnimmt.
Die Zuständigkeiten der einzelnen Bezirksschornsteinfegermeister in den jeweiligen Kehrbezirken im Rhein-Neckar-Kreis können unter
Die Immissionsschutzbehörde beim Amt für Gewerbeaufsicht und Umweltschutz ist Aufsichtsbehörde über derzeit 44 Kehrbezirke im Rhein-Neckar-Kreis und für folgende Angelegenheiten zuständig
Sie ist außerdem Ihr Ansprechpartner bei
Im Zusammenhang mit Rauchbelästigungen, die von privaten, nicht gewerblichen Feuerungsanlagen ausgehen, werden Abhilfemaßnahmen in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister erörtert und ggf. angeordnet.
Da viele Menschen inzwischen wieder verstärkt Holzfeuerungsanlagen betreiben, möchten wir Ihnen hier einige Informationen zur Verfügung stellen.
Um Rauchbelästigungen entgegenzuwirken, sollten nachfolgend genannte Punkte beachtet werden:
Weitere Informationen finden Sie unter folgenden Links: |
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