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Startseite Landratsamt Amt für Gewerbeaufsicht und Umweltschutz Aufgabenbereich Fahrpersonal

Fahrpersonal (Lenkzeitüberwachung)

Die Sicherheit im Straßenverkehr ist, nicht zuletzt wegen des immer größer werdenden Verkehrsaufkommens auf unseren Straßen, ein wichtiges Ziel. Um dieses Ziel zu erreichen, sind besondere Anforderungen an das Verhalten und das Miteinander aller Verkehrs­teilnehmer zu stellen. So führen die immer weiter steigenden Fahr­leistungen gerade auch im Bereich der gewerblichen Personenbe­förderung wie des Güterfern- und -nahverkehrs zu immer stärkeren Belastungen der betreffenden Fahrer an ihrem Arbeitsplatz im Fahrzeug. Um den Gesundheitsschutz dieser Fahrer und damit auch ein Mehr an Sicherheit im Straßenverkehr für alle Verkehrsteilnehmer zu gewähr­leisten, existieren internationale und nationale Regelungen.

 

Zu nennen sind hier das Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR), mehrere Verordnungen der EU und nationale Regeln über Sozialvorschriften im Straßenverkehr.

 

Gegenstand dieser Regelungen sind beispielsweise

  • die Beschränkung der Lenkzeiten
  • die einzuhaltenden Lenkzeitunterbrechungen (Pausen)
  • ausreichende Ruhezeiten
  • die zur Überprüfung dieser Vorgaben einzuhaltenden technischen (Arbeitszeitnachweise) und organisatorischen (Aufbewahrungsfristen) Anforderungen an Fahrer und deren Arbeitgeber

Das Amt für Gewerbeaufsicht und Umweltschutz überwacht und ahndet im Rahmen seiner Zuständigkeit als Bußgeldstelle nach dem Fahrpersonalgesetz die entsprechenden Bestimmungen.

 

Ausführliche Informationen über bestehende Rechtsvorschriften im Bereich Fahrpersonalrecht (welche Lenk- und Ruhezeiten sind zu beachten;  welche weitergehenden Verpflichtungen bestehen für Fahrer und/oder Unternehmen; welche Folgen kann die Nichtbeachtung dieser Vorgaben haben) können Sie im Internet unter den nachstehend genannten Links erhalten.

 

Bundesamt für Güterverkehr:

www.bag.bund.de/fp/fp_faq.htm

 

Ministerium für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg:

smbw.baden-wuerttemberg.de/sixcms/detail.php?id=11383

 

Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg:

www.gewerbeaufsicht.baden-wuerttemberg.de/Vorschriften/Vorschriften.html

 

Für weitere Auskünfte können Sie sich an folgende Mitarbeiter wenden:

 

Herr Markert           
 06221/522-2157

 Roland.Markert@rhein-neckar-kreis.de

 

Frau Fastancz           

 06221/522-2158

 Mioara.Fastancz@rhein-neckar-kreis.de

 

Elektronisch erreichen Sie uns unter folgender Adresse:

Gewerbeaufsicht-und-Umweltschutz@Rhein-Neckar-Kreis.de

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