Landratsamt
Amt für Gewerbeaufsicht und Umweltschutz
Aufgabenbereich
Fahrpersonal
Fahrpersonal (Lenkzeitüberwachung) |
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Die Sicherheit im Straßenverkehr ist, nicht zuletzt wegen des immer größer werdenden Verkehrsaufkommens auf unseren Straßen, ein wichtiges Ziel. Um dieses Ziel zu erreichen, sind besondere Anforderungen an das Verhalten und das Miteinander aller Verkehrsteilnehmer zu stellen. So führen die immer weiter steigenden Fahrleistungen gerade auch im Bereich der gewerblichen Personenbeförderung wie des Güterfern- und -nahverkehrs zu immer stärkeren Belastungen der betreffenden Fahrer an ihrem Arbeitsplatz im Fahrzeug. Um den Gesundheitsschutz dieser Fahrer und damit auch ein Mehr an Sicherheit im Straßenverkehr für alle Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten, existieren internationale und nationale Regelungen.
Zu nennen sind hier das Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR), mehrere Verordnungen der EU und nationale Regeln über Sozialvorschriften im Straßenverkehr.
Gegenstand dieser Regelungen sind beispielsweise
Das Amt für Gewerbeaufsicht und Umweltschutz überwacht und ahndet im Rahmen seiner Zuständigkeit als Bußgeldstelle nach dem Fahrpersonalgesetz die entsprechenden Bestimmungen.
Ausführliche Informationen über bestehende Rechtsvorschriften im Bereich Fahrpersonalrecht (welche Lenk- und Ruhezeiten sind zu beachten; welche weitergehenden Verpflichtungen bestehen für Fahrer und/oder Unternehmen; welche Folgen kann die Nichtbeachtung dieser Vorgaben haben) können Sie im Internet unter den nachstehend genannten Links erhalten.
Bundesamt für Güterverkehr:
Ministerium für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg: smbw.baden-wuerttemberg.de/sixcms/detail.php?id=11383
Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg: www.gewerbeaufsicht.baden-wuerttemberg.de/Vorschriften/Vorschriften.html
Für weitere Auskünfte können Sie sich an folgende Mitarbeiter wenden:
Elektronisch erreichen Sie uns unter folgender Adresse: |
